Prügelstrafe? Recht

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Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert: »Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitet In Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

niemand hat das recht einem anderen gewalt anzutun, auch nicht ab und zu und auch nicht eltern.

Ja aber ich finde das übertrieben. Denn manchmal muss das einfach sein.

Schlimm wäre das, wenn das regelmässig der Fall wäre und die Eltern zu noch härteren Mitteln greifen würden..

Nein, körperliche Gewalt muss niemals sein. Es gibt andere Möglichkeiten, Kinder zu erziehen. Natürlich sollte man sich die Frage stellen, ob die einmalige Ohrfeige ein Ausrutscher war, oder ob es zum Alltag gehört einer Person gehört, seine Kinder zu schlagen. Aber die Aussage, es müsse manchmal einfach sein, ist so einfach nicht richtig.

@markuuus

Ich wollte damit echt nicht sagen, dass sowas okay ist, sondern dass es meiner Meinung nach einfach übertrieben wäre, die Eltern deswegen anzuzeigen. Wie du sagst, wenn es ein Ausrutscher war oder so..

Ich wurde als Kind täglich mit dem Gürtel oder mit dem Rohrstock geschlagen worden. (Bin 1999 erwachsen geworden und ausgezogen). 

Ich finde es gut und richtig,dass ich geschlagen wurde. Allerdings wäre es trotzdem falsch Kinder so zu bestrafen.

Ja, denn seit 2000 haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So steht es im § 1631 des bürgerlichen Gesetzbuches, siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html