Prüfungen durchgefallen. Trotzdem Bafög?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
meine frage ist ob das bafögamt von mir das geld für die 2 semester zurückverlangen wird?

Du hast Prüfungen mitgeschrieben, das heißt du hast aktiv am Studium teilgenommen, dass du diese nicht bestanden hast spielt keine Rolle.

Und da du bis zum Ende zweiten Semester vor hattest das Studium zu beenden (Prüfungen mitgeschrieben), und nicht schon vorher feststand dass du abbrichst, gibt es auch keinen Grund für das Amt, das Geld zurückzuverlangen.

Nur wenn du jetzt dem Amt sagen würdest, es stand schon vor einem Semester fest, dass du abbrichst oder du bereits vor 3 Monaten deinen Exmatrikulationsantrag eingereicht hast, wird zurückverlangt, da man ab dem Zeitpunkt, an dem festand, dass man das Studium nicht beenden möchte, man keinen Anspruch mehr auf Bafög hat.

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.

Du musst ganz normal nur 50 % zurückzahlen, und das 5 Jahre nach der Regelstudienzeit des alten Studienganges.

und ob ich fürs nächste studium noch bafög bekommen werde?

Ein Studiengangwechsel bis zum dritten Semester ist aus wichtigen Grund problemlos möglich.

Wichtiger Grund = Neigungswechsel, mangelnde Eignung.

Beim ersten Studiengangwechsel hast du keinerlei finanzielle Nachteile.

danke für deine sehr hilfreiche und informative antwort! was ich mich aber frage ist ob die vielleicht das geld vom ersten semester zurückverlangen werden weil ich da nur eine prüfung geschrieben habe?

@youknowmaname

Da sollte es keinerlei Stress mit dem Amt geben. selbst wenn man im ersten Semester überhaupt keine Prüfung mitgeschrieben hat (weil man sich nicht getraut hat oder was auch immer) und im zweiten Semester die Prüfung schreibt und dann durchrasselt, gibt es in der Regel keine Probleme mit dem Amt.

Und selbst wenn, kann man entgegen halten, dass man ja im zweiten Semester versucht hat die Prüfungen zu schaffen und man somit eindeutig noch das Ziel hatte das Studium zu beenden und die Entscheidung zum Abbruch nicht schon vorher feststand.

@Mephala0

du hast mich auf jeden fall sehr beruhigt. ich bedanke mich nochmals für deine antwort und werde deine antwort als die hilfreichste antwort auszeichnen. :)

ja auch für abgebrochene studiengänge wird barfög zurückverlangt. war so bei meinem mann und dieversen anderen. ob bestanden oder nicht spielt keine rolle, du hast das geld ja auch bekommen.

kannst auch jetzt für das andere studium barfög bekommen, aber wenn du in 6 prüfungen durchgefallen bist, überlege ob studieren das richtige für dich ist. dir rennt da nämlich die zeit weg und du zahlst nichts in die rentenkasse ein und sollte das jetzt auch nicht klappen wäre es sehr schlecht für dich.

ich meine nicht die übliche hälfte die man sonst so irgendwann zurückzahlen muss. ich meine dass die vielleicht alles auf ein mal haben wollen weil sie meinen dass ich nicht rechtsgemäß bafög bekommen habe. ich meine ich habe es mir komplett anders vorgestellt und habe dann später erst gemerkt dass es so gar nicht mein ding ist. fürs bauinginieurwesen interessiere ich mich aber sehr. ich habe früher irgendwie nie dran gedacht aber seitdem ich ein paar vorlesungen in bauingenieuwesen besucht habe habe ich echt gemerkt dass es wirklich voll mein ding ist.

ja auch für abgebrochene studiengänge wird barfög zurückverlangt.

In der Regel aber nur die üblichen 50% nach der Regelstudienzeit, wie auch bei einem abgeschlossenen Studium.

und du zahlst nichts in die rentenkasse ein

Inwiefern? Generell werden 8 Jahre Schul- und Studienzeit nach dem 17. Lebensjahr angerechnet.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/01_Ausbildung/02_Basiswissen/06_Studium_und_schulische_Ausbildung/Studium_schulische_Ausbildung_node.html

@Mephala0

oh das mit der rentenkasse ist ja klasse, das wusste ich garnicht. aber gut zu wissen, dann hab ich mehr drin als ich dachte :-)

Hey,

also zurückzahlen musst du das Bafög ja eh irgendwann, also zumindest die Hälfte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du für dein anderes Studium weiter Bafög bekommst. So was ist meistens schwer durchzudrücken! Geh am Besten mal zu deiner/deinem Sachbearbeiter/in. Da wird dir richtig weiter geholfen! Hier im Netz darfst du dich auf keine Auskunft verlassen (auch nicht auf meine!) ;)

Viel Erfolg, ich war auch immer aufs Bafög angewiesen und weiß wie blöd das ist, wenn man Angst um die Kohle haben muss!

ich danke dir!

also zurückzahlen musst du das Bafög ja eh irgendwann

5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du für dein anderes Studium weiter Bafög bekommst.

Ist aber so.

Bis zum dritten Semester ist ein Wechsel aus wichtigen Grund (Neigungswechsel, mangelnde Eignung) problemlos möglich.

Beim ersten Wechsel gibt es sogar keinerlei finanzielle Nachteile.

So was ist meistens schwer durchzudrücken!

Erst bei einem Wechsel nach dem dritten Semester, dann geht es nur noch aus "unabweisbaren Gründe" (Standardbeispiel = Sportstudent kommt in den Rollstuhl).

Geh am Besten mal zu deiner/deinem Sachbearbeiter/in. Da wird dir richtig weiter geholfen!

Beim Sachbearbeiter kann man sich auch viel verbauen und mächtige Rückzahlungen aufgebrummt bekommen, wenn man das falsche sagt, weshalb es sehr schlau ist sich vorher bei Dritten zu informieren.

Hier im Netz darfst du dich auf keine Auskunft verlassen (auch nicht auf meine!) ;)

So ist es, auf Seiten wie:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

findet man aber schon die richtig gute Informationen.

Wie hoch ist die Förderungshöchstdauer bei Jura? Wenn du dem Amt plausibel machen kannst, dass ein Fächerwechsel unumgänglich ist, dann stimmen sie in der Regel zu.

Das Problem könnte sein, dass die Förderungshöchstdauer bei Examensstudiengängen (Jura) und BIW (wahrscheinlich 6-7 Semester Bachelor) sehr unterschiedlich sind und dir deine 2 Semester Jura vom neuen Studiengang abgezogen werden. Also 4-5 Semester Förderungsdauer anstatt 6-7.

danke für deine antwort. die förderungshöchstdauer ist 6 semester bei jura so weit ich weiß..

Wenn du dem Amt plausibel machen kannst, dass ein Fächerwechsel unumgänglich ist, dann stimmen sie in der Regel zu.

Es reicht ein wichtiger Grund = Neigungswechsel, mangelnde Eignung.

und dir deine 2 Semester Jura vom neuen Studiengang abgezogen werden. Also 4-5 Semester Förderungsdauer anstatt 6-7.

Das ist nicht richtig.

Beim ersten Studiengangwechsel werden keine Semester angerechnet und vom neuen Studiengang abgezogen.

Erst beim zweiten Studiengangwechsel ist das der Fall.

@Mephala0

Es reicht ein wichtiger Grund = Neigungswechsel, mangelnde Eignung.

*Selbstverständlich nur bis zum dritten Semester.