Prüfung nicht bestanden, wiederholung ohne Betrieb, welche Bezüge stehen mir zu?

7 Antworten

Dein Ansprechpartner wäre die IHK. Sie sorgt dafür, dass die  Prüfung wiederholen kannst und vermittelt auch einen Ausbildungsbetrieb.

Wenn du dich arbeitslos meldest, musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Da die Ausbildung ja pflichtversichert ist, steht dir AlG 1 zu.

die ausbildung wo anders zu ende machen???

Sternchen

Du hast die Prüfung ja noch nicht hinter Dir. Viellicht geschieht ja noch ein wunder. Wenn Du in den 2 Jahren halbwegs vernüftige Noten hattest, schaffst Du es ja eventuell doch noch. Woher Du Bezüge bekommst, kann ich auch nicht sagen.

Ich hatte keine halbswegs vernünftigen Noten leider..:/ das halbe jahr "pause" wäre gut um zu lernen, und meine gesundheitlichen Probleme auf die reihe zu kriegen..sonst würde ich natürlich irgendwo jobben gehen..

Die Kammer ist Dir behilflich, einen Ausbildungsbetrieb bis zur Nachbrüfung zu finden.

du kannst dich da arbeitsscuehnd melden oder dir einen job für das halbe jahr suchen. verdienst du dann zu wenig wird das amt dein einkommen vllt auf alg2 aufstocken. mehr wird da nicht drin sein

Aufstocken müssen die Eltern, nicht der Staat. Ist ja noch in der Ausbildung.