Prozesskostenhilfe Rückzahlung?
Hallo zusammen, meine Freundin hatte letztes Jahr ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sie bekam Prozesskostenhilfe. Nun muss sie monatlich 200€ zurückzahlen. Nun meine Frage: Sie wohnt aktuell noch Zuhause bei ihren Eltern. Ich wohne in einer Mietswohnung, jetzt hab ich mir überlegt wenn ich sie mit in meinen Mietvertrag schreiben lasse, müsste sie ja theoretisch keine Prozesskostenhilfe zurückzahlen bei einer Kaltmiete von ca. 500€, oder ?! Muss sie dann aber auch bei mir unter meiner Adresse gemeldet sein oder kann sie weiter unter ihrer alten Adresse bei ihren Eltern gemeldet bleiben ?
Danke schonmal für eure Antworten!
7 Antworten
Prozeßkostenhilfe muß generell zurück gezahlt werden wenn die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Das, was dir im Kopf rumspukt, wird sicher auch das Gericht durchschauen..ich würde absolut von dem Vorgehen abraten!
Bei allem Verständnis für die Situation deiner Freundin empfinde ich euer Vorhaben als Sozialbetrug, der strafbar ist. Du würdest dich vermutlich - wenn es herauskommt - einer Beihilfe schuldig machen. Es hat sicherlich Gründe, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird. Ganz offenbar hat deine Freundin ein entsprechendes Einkommen. In diesem Fall wäre es anderen bedürftigen Menschen gegenüber nur rechtens, wenn sie das Geld zurückbezahlt und nicht schmarotzt.
Dir fehlt eindeutig die Logik! Wenn sie an der alten Adresse angemeldet bleiben würde..würde sich absolut nichts ändern.
Wie allerdings schon erwähnt wurde..das ist und bleibt Sozialbetrug und glaub mal nicht, daß das Gericht nicht alle möglichen Tricks bereits kennt!
Warum sollte ein Umzug die Rückzahlung der Prozesskostenbeihilfe beenden? Ihr könnt tricksen, wenn ihr wollt, aber das wird nur aufschiebende Wirkung haben - wenn überhaupt.
Weil sie dann monatliche die Hälfte der Miete zahlen muss (250€) und somit die Rückzahlung der PKH nicht mehr leisten könnte
Wenn sie tatsächlich die halbe Miete bezahlen würde (die Verpflichtung reicht nicht), würde sich das einzusetzende Einkommen von 400 auf 150 Euro reduzieren, was Raten von 75 Euro zur Folge hätte. Allerdings würde das Gericht Nachweise verlangen.
Aus wessen Wohnung sie das Geld überweist, ist völlig gleich...
Also denkst du sie muss nicht bei mir gemeldet sein und es reicht wenn sie mit im Mietvertrag steht ?
Meine Antwort beinhaltet einen deutlichen Hauch an Ironie...es ist egal, wo sie gemeldet ist, sie muss das Geld zahlen. ihr könnt euch zusammenfassend den Aufwand sparen.
Aber wieso ?! Wenn sie monatlich 250€ für die Hälfte der Miete bezahlen muss, kann sie theoretisch nichts mehr für die PKH zurü
Wieso ist das Betrug ?! Sie mietet sich eine Wohnung mit mir da ist nichts strafbar, meine Frage ist nur ob sie dann auch an dieser gemieteten Wohnung gemeldet sein muss oder ob sie an ihrer alten Adresse gemeldet bleiben kann. Es gibt bestimmt mehrere Leute die z.B irgendwo sich eine Ferienwohung übers ganze Jahre Mieten und dann dort auch nicht gemeldet sind.