Prozesskostenhilfe mit ALG 1?

5 Antworten

Für die Frage, ob ein Anspruch auf (ratenfreie) Prozesskostenhilfe besteht, sind neben Nettoeinkommen und berücksichtigungsfähigen Ausgaben (Versicherungen, Kredite, Werbungskosten etc) auch Aufwendungen für den Ehegatten und die im Haushalt des Antragstellers lebenden Kindern von Belang.

Einfach und übersichtlich lässt sich die PKH- Berechnung mit der kostenlosen App PKHilfe17+ erledigen. Die App können Sie hier erhalten:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.educ.pkhilfe

Kommt darauf an wieviel ALG1 du bekommst, geh mal auf www.pkh-rechner.de , da kannst du dir das selber ausrechnen.

Dankeschön.

Kommt auf die Höhe deines ALG an..dein RA sollte bei Gericht einen Antrag stellen!

Bist aber darüber informiert, daß..wenn sich deine finanzielle Lage normalisiert hat..du es zurückzahlen mußt!?

nein, das wusste ich nicht

@Sonnenblume2308

Nicht zwangsläufig,das kann aber vom bewilligenden Gericht so festgelegt werden,wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt dann muss auch dann wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder verbessern nichts zurück gezahlt werden,und in der Regel wird PKH nur bewilligt wenn Aussicht auf Erfolg besteht,und bei einem gewonnenen Prozess trägt die Kosten dann die Gegenseite.

@Sonnenblume2308

Es wird immer mal wieder kontrolliert wie deine Vermögenslage ausschaut..dann wundere dich nicht, wenn du diesbezüglich Post vom Gericht bekommst.

Das kommt auf das Einkommen und Vermögen an und hat nichts mit ALG1 an sich zu tun.

Wenn das ALG sehr gering ist und sonnst kein Vermögen da ist, ja.