Prozente der Kfz-Versicherung verschenken

3 Antworten

Wenn dein Cousin bei deinem Opa als Fahrer mit eingetragen ist, darf er das Auto auch fahren, sofern dein Opa das erlaubt. Die Versicherung muss nicht auf deinen Cousin umgeschrieben werden und das Auto auch nicht umgemeldet werden. Dieses ist zwar eventuell möglich, es würden aber viele schadenfreie Jahre verloren gehen. Wenn dein Cousin allerdings einen Schaden verursacht, wird der Vertrag deines Opas zurückgestuft.

Hallo,

soll er doch einfach die schadenfreien Jahre vom Opa übertragen lassen - dazu müßte er eine Gesellschaft finden, welche diese Übertragung Opa auf Enkel macht. Siehe hierzu mal die Info von Stiftung Warentest in dem Link hier: http://www.test.de/versicherungen/tests/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

Natürlich werden ihm bei dieser Übertragung nur max. so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie er den Füherschein hat, also max. SF4 in dem Beispiel hier! Dann sind zwar viele schadenfreie Jahre verschenkt, aber er fährt dann wenigstens diese SF4 rechtmäßig!

Gruß siola

Danke für eure Antworten aber eigentlich ist er nicht mein "richtiger" cousin sondern mein "großcousin" was heißt das mein opa sein großonkel ist! Trifft dann das immernoch zu? Und nein, mein großcousin ist nicht als fahrer eingetragen, sondern mein opa immernoch als alleiniger fahrer..

Wenn dein Großcousin das Auto fährt, ohne das er als Fahrer eingetragen ist, kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Der Schaden würde zwar bezahlt werden, aber es würde wohl zu einer Nachberechnung der Prämie und eventuell auch zu einer Vertragsstrafe kommen. Und eine Übertragung der Prozente wird dann auch schwieriger, da viele Gesellschaften das nur bei engen Verwandtschaftsverhältnissen machen:

-Unter Ehegatten

-Von Eltern auf Kind

-Eventuell von Großeltern auf Enkel

-Eventuell unter Geschwistern