Prozedere: Fahrzeughalter ausfindig machen

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Man wird dir keine Auskunft über den Halter geben. Das dürfen die gar nicht, zwecks Datenschutz. Du mußt schon den offiziellen Weg wählen, sprich Polizei und Abschleppen.

Du musst eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt stellen und die Gebühr bezahlen.

Meines Wissens können das aber nur zugelassene Rechsanwälte. Aber das Geld für den Anwalt kannst du dir vom Falschparker zurückholen; du kannst also in dem Fall als Privatperson quasi einen Strafzettel schicken.