Provisionszahlungen wo in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?

3 Antworten

Umsatzsteuer nur dann, wenn die vermittelte Leistung auch steuerbar und steuerpflichtig ist. Daher kann man eigentlich die Frage nicht beantworten. Habe gerade schon ausführlich Deine Frage zu den Autoreifen beantwortet, deshalb hier noch diese Ergänzung. Bitte: Das Steuerrecht ist erstens komplex und zweitens im dauernden Wandel. Es ist ein Irrsinn als nicht spezialisierte Einzelperson dieses in den Griff bekommen zu wollen.

Dabei ist die Gefahr zu viele Steuern zu bezahlen noch die geringste Gefahr. Zahlt man nicht zur richtigen Zeit oder nicht genug oder gibt keinen Hinweis auf Änderungen zum richtigen Zeitpunkt, dann hast Du eine Steuerhinterziehung am Hals. Dabei geht es nicht immer so glimpflich aus wie bekannten Größen aus dem Fußball. Darum die Bitte an Dich: Nimm Dir einen Steuerberater. Auch dort können Fehler passieren und auch die Leistung kostet Geld. Unter dem Strich ist dies aber günstiger. Von der eingesparten Zeit ganz zu schweigen!

Selsam gestellte Frage...

Du hast diese Zahlung erhalten, richtig?

Du bist kein Kleinunternehmer - ok monatl. oder quart. Zahler

bisschen wenig info um dir vlt. mehr zu helfen. ABER die Antwort wenn es nicht irgendwelche besonderheiten gibt:

Zeile 26

Nettobetrag in Zeile 26 (bzw. Kennziffer 81)