Provisionsarbeiter im Sales: braucht man Gewerbeschein oder ist man Freiberufler?

5 Antworten

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Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die du nicht selbst in Eigenverantwortung künsterlich angefertigt hast ist IMMER gewerblich!

Bitte gehe zu einem Steuerberater und denk dran:

Wenn du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig bist, bist du rentenversicherungspflichtig, sofern dein Gewinn regelmäßig 450,- € übersteigt.

Du kannst für maximal 3 Jahre einen Antrag auf Befreiung stellen (V023, V050).

Zumindest die Frage bzgl. des Freiberuflers kann ich Dir schon mal beantworten:

"Freiberufler" bist Du nur, wenn Du sogen. "freien Berufen" angehörst, die eben keinen Gewerbeschein brauchen. Dies wären z.B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Architekten, Graphikdesigner, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Privat-Lehrer, Journalisten und Dolmetscher.
Diese bräuchten dann nur eine Steuernummer.


Da fällst Du also nicht drunter.

Den Gewerbeschein wirst Du m.E. also auf jeden Fall brauchen - die Frage ist nur, ob Du rechtlich als freier Handelsvertreter zu beurteilen bist, oder von dem einen Unternehmen abhängig bist (= darfst Du für konkurrierende Unternehmen tätig werden?).

Scheinselbständig bist Du, wenn Merkmale einer abhängigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV nachweisbar sind.
In diesem Fall werden von Dir und Deinem Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachträglich eingefordert!!!

Wenn Du Dir unsicher bist, ob echte Selbständigkeit vorliegt, beantrage ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung!





Ich würde bei weiteren Unternehmen den selben Dienst anbieten. Bin also nicht gebunden an das Unternehmen. Ich wäre dort lediglich als "Externe" Arbeitskraft tätig.

@kyrillcon

Entscheiden musst Du selbst, aber ich kann Dir nur wärmstens empfehlen, Dir einen entsprechenden Fachanwalt zu nehmen und außerdem vor (!!) Unterschrift des Vertrags Deinen Status bei der DRV feststellen zu lassen.

In dieser Branche gehen einfach Zuviele insolvent, die sich wie Du nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen.
Die Firmen sind nur daran interessiert, ihre Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

@UnionJane

Was hast Du denn bislang kalkuliert, wieviel Du dort im Monat voraussichtlich einnehmen wirst?
Welche Fixkosten hast Du bzgl. deiner Selbständigkeit berücksichtigt?

Wo liegt Dein break-even? Also wieviel musst Du minimal monatlich brutto an Provision schreiben, um nicht draufzuzahlen.
Du darfst nicht vergessen, das Finanzamt veranlagt Dich erstmal - und der Betrag muss dann monatlich fließen, egal, ob die Provision fließt. Ebenso der "freiwillige" Beitrag für die Krankenversicherung.
Damit kommt zu Deinen bisherigen privaten Fixkosten bereits ein vierstelliger Fixbetrag pro Monat hinzu.
Kosten für
- private Rentenversicherung
- Diensthaftpflicht
- Rechtschutzversicherung für Selbständige
- Steuerberater
- Auto plus Rücklagen etc
- ggf neue Garderobe
...

Das klingt mir etwas suspekt. Die Beschreibung der Tätigkeit klingt nach einer arbeitnehmerischen Tätigkeit, eine reine Bezahlung auf Provisionsbasis ist dort nicht möglich, freiberuflich ist das nicht, und gewerbeschein bringt hier auch nihts. 

Wieso ist eine reine Bezahlung auf Provisionsbasis nicht möglich? Solange es dem Auftragnehmer passt ist es ja okay. Ich würde es nebenbei betreiben und vermutlich bei mehreren anderen Firmen noch. (Sales&Consulting)

@kyrillcon

Begründung s. meine längere Antwort oben.

Mindestlohngesetz

Auweia, das hört sich ja schon nur bedingt seriös an.

Eine seriöse Firma sollte Dich genau aufklären können, welchen rechtlichen Status Euer "Beschäftigungsverhältnis" haben wird und welche Genehmigungen Du dafür beibringen musst.

Hast Du irgendwelche Verträge?
Dann nenne mal bitte die konkrete Tätigkeits-Bezeichnung.

Und von welcher Branche sprechen wir überhaupt??

Vertrag steht noch nicht fest. Wahrscheinlich kommt er nächste Woche an. Wir haben den Vertrag zusammen erstellt um eine rechtliche Grundlage für meine Vergütung zu sichern. Der Vertrag wird dann von einem Anwalt unterzeichnet und an mich geschickt.

@kyrillcon

Dann hoffe ich, dass Du das Geld in die Hand nimmst, auch einen vernünftigen Fachanwalt zu beauftragen mit der Überprüfung der Konditionen.
In der Branche ist es leider Usus, sich an ahnungslosen, naiven Arbeitssuchenden schadlos zu halten.

Wenn Du eine Scheinselbständigkeit eingehst, treffen Dich die Konsequenzen für den Sozialbetrug im Zweifelsfall härter als die Firma..

Das ist eine reine Arbeitnehmertätigkeit. 

Wenn du das tatsächlich "selbständig" machst, ist das eher eine Scheinselbständigkeit, die nur dazu dient, Sozialabgaben zu hinterziehen.