Promotionsstipendium trotz Zuverdienst steuerfrei?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

an der Steuerfreiheit ändert sich nichts, du musst aber damit rechnen, dass das Stipendium zurückgefordert bzw. gekürzt wird.

Handelt es sich um ein Stipendium der Begabtenförderunswerke?

Dann gelten folgende Regelungen:

Neben der Arbeit an der Dissertation ist es erlaubt, entweder bis zu einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit(10 Stunden/Woche)

einer bezahlten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre an einer Hochschule oder eineraußeruniversitärenForschungseinrichtung

-

oder einer anderen Erwerbstätigkeit von nicht mehr als einem Achtel

(5 Stunden/Woche) der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nachzugehen.

Das Einkommen aus der zulässigen Nebentätigkeit wird nicht auf das Stipendium angerechnet.Nebentätigkeiten müssen vor Arbeitsaufnahme angekündigtund mit dem Studienwerk abgestimmtwerden.

Wenn die Tätigkeit diese Zeiten überschreitet wird die Stipendienleistung gekürzt, da du aufgrund deines Gehaltes nicht mehr als bedürftig einzustufen bist.

Lg Susan

Ersteinmal vielen Dank für die super Antwort! Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Ja, genau. Ich erhalte das Stipendium direkt von der Universität, an der ich auch noch beschäftigt bin. Es ist ganz sicher steuerfrei. Ihre Erklärung stimmt auch genau, da ich wirklich wissenschaftlich maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Dass ich diese 10 Sunden deutlich überschreite habe ich meinem Stipendiengeber nicht mitgeteilt, weil ich dachte, dass das automatisch berücksichtigt wird weil ich ja auch von dort meinen Zuverdienst beziehe. Dem war aber nicht so. Ich habe mein Stipendium trotz Zuverdienst weiter in vollem Umfang bekommen.

Bekommt denn mein Stipendiengeber eine Mitteilung vom Finanzamt wie viel ich noch zusätzlich verdient habe? Oder kennt das Finanzamt die Richtlinien meines Stipendiengebers und wird nachbohren? Ansonsten würde ich natürlich einfach stillhalten.

@SebaRa

Hallo SebaRa,

nein, dein Stipendiengeber erhält vom Finanzamt keine Benachrichtigung. Da das Stipendium steuerfrei ist interessiert sich das Finanzamt dafür im Grunde auch gar nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn du z.B. einen Verlustvortrag machen möchtest und deine Promotionskosten absetzen willst, dann werden Stipendien (genauso wie andere steuerfreie Einkünfte regelmäßige Zahlungen der Eltern usw.) mit den ausbildungsbedingten Kosten verrechnet und schmälern somit den Verlustvortrag. Aber auch in einem solchen Fall wird das Finanzamt niemals eine Meldung an deinen Stipendiengeber macher.

Auf diesem Wege erfährt dein Stipendiengeber also nichts von deinem Zuverdienst.

Lg Susan

Weshalb ist das Stipendium steuerfrei?

Was meinst Du mit 25% zusätzlich arbeiten? Was ist die Bemessungsgrundlage dieser 25%?

Als Promotionsstipendium ist es steuerfrei eingestuft. Ich darf maximal 10 Stunden wöchentlich arbeiten, hab aber 30 Stunden gearbeitet. 

Hi,

zur Steuerfreiheit vgl. § 3 Nr. 44 EstG.

Die Regelungen zum zulässigen Nebenerwerb sind in den Stipendienvereinbarungen der jeweiligen Stiftung aufgeführt.

Lg Susan

@susicute


§ 3 EStG - Einzelnorm

44.Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. 2Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. 3Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass a)die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,b)der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist;

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Genau das meinte ich. Ist denn das Stipendium ein solches? Wenn nicht, dann ist es auch nicht steuerfrei.

Das gilt es, vorab zu klären.