Promotion Jobs? Jobcenter-Arbeitsamt-Harz4

3 Antworten

Meine Frage ist, was dass mit dem Jobcenter zu tun hat?

Selbstverständlich darf deine Freundin auch im Alg2-Bezug, für den das Jobcenter zuständig ist, eine Arbeit aufnehmen (in der Regel muss sie es sogar).
Von ihrem Erwerbseinkommen wir allerdings solange ein großer Teil auf ihren Bedarf bzw. ihre Leistung angerechnet, bis sie vom Jobcenter kein Geld mehr erhält; sie darf dann alles, was die Leistung übersteigt behalten.

Es kann sein, dass die Arbeitgeber, für die ihr Freund unterwegs ist, keine Alg2 - oder generell - keine Arbeitslosen nehmen, sondern nur Studis und Schüler, da die Abrechnung einfacher ist und die Sozialabgaben geringer sind. Aber das wäre tatsächlich eine reiner Arbeitgeberentscheidung; vom Gesetgeber her dürfte die Freundind selbstverständlich auch einen solchen Job machen.

Suraa1 
Fragesteller
 14.01.2014, 17:24

Danke für die hilfreiche Antwort =)

Das hat vermutlich weniger mit dem Jobcenter, dafür aber mit der Verfahrensweise beim Jobcenter zu tun. Die meisten Firmen haben ganz einfach keine Gelüste nervige Verdienstbescheinigungen gesondert auszustellen, weil Sachbearbeiter beim Jobcenter zu unflexibel sind sich stattdessen mit Gehaltsabrechnung und Kontoauszug zufrieden zu geben. Das artet in unnötiger Mehrarbeit aus, für die die Arbeitgeber die Rechnung tragen müssen, weil es eben nicht der normale Arbeitsaufwand des Lohnbuchhalters ist.

Sicher kann sie da arbeiten, das verdiente Geld wird mit den Leistungen vom Amt verrechnet. Im besten Fall kommt sie sogar komplett vom Amt weg.