Produkttests und Gewerbeschein
Hallo :) Für meinen Blog bekomme ich unregelmäßig Produkte zugeschickt (von Lebensmitteln, Kleidung, Spielzeug und co ist eigentlich fast alles dabei), die ich teste und behalte. Ich bezahle dafür nichts und bekomme auch kein Geld, nur eben das Produkt an sich, was ich dann eben behalten kann. Für Produkttests, für die man Geld erhält, braucht man einen Gewerbeschein, da es ja Einnahmen sind. Für Produkte, bei denen kein Geld fliesst, zählt das nicht - Oder? Oder muss ich auch dabei irgendwas beachten? Was zb., wenn ich ein Produkt nach dem Test verkaufe, weil ich es nicht behalten möchte?
3 Antworten
Die Frage ob Testprodukte versteuert werden müssen ist immer gegenwärtig. Aus meiner Sicht musst Du als Produkttester ein Gewerbe anmelden was in Richtung Marketing geht. Die Gründe sind recht einfach, denn Du bekommst von den Herstellern ja Produkte zur Verfügung gestellt, die eigentlich Geld kosten. Das Ganze ist also eine Art "Geltwerter Vorteil" der auf jeden Fall steuerpflichtig ist.
Es gibt eine Menge Produkttester die kein Gewerbe angemeldet haben - diese testen aber nur sehr wenige Produkte.
Wichtig: Es gibt keine Freigrenze beim Finanzamt. Eigentlich müsste jeder Cent versteuert werden!
Spätestens wenn Du das erste Testprodukt verkaufst ist ein Gewerbeschein fällig!
Der Verkaufserlös ist natürlich ebenso eine Einnahme wie das Honorar, das Du für die Tests erhältst.
Wenn Du kostenlose Tests machst, d.h. kein Honorar erhältst, ist das für die Buchhaltung uninteressant. Es fließt kein Geld, folglich ist auch nichts zu buchen.
wenn so wäre, dann würde ich mich in schweinehälften bezahlen lassen.
Wenn du das machst, um mit dem Weiterkauf einen Gewinn zu erzielen, wäre es Gewerbe. Ohne Gewinnerzielungsabsicht ist das aber kein Gewerbe.
Wenn entgegen der Kalkulation doch etwas "übrig bleibt", dann wird das Projekt nicht plötzlich zum Gewerbe. Mag sein, dass dieser unerwartete Gewinn zu versteuern ist - das kann ich nicht beurteilen -, aber man muss ganz sicher nicht nachträglich ein Gewerbe anmelden.
Ohne Gewinnerzielungsabsicht aber mit trotzdem entstehendem Gewinn ist es auch ein Gewerbe. :-)