Produkt getestet und zurückgelegt, Detektiv stellte mich, Polizei nahm Diebstahlanzeige auf, durchsuchte Tasche und später fehlte mein Schlüssel, was tun?

4 Antworten

Was hast Du denn getestet und zurückgelegt? Du bist reichlich unverschämt und Du warst ja betrunken und wirst Deinen Schlüssel dort wohl verloren haben und erkundige doch mal, was da tatsächlich passiert ist, denn wegen so einem Vorfall wird normalerweise nicht die Polizei gerufen, sondern der Kunde aufgefordert die Ware zu bezahlen. 

Was möchtest Du denn im betrunkenen Zustand mit Deinem Autoschlüssel und wie bist Du dort überhaupt hingekommen?

Die Höhe der Strafe lässt auch schon tief blicken.

Erst einmal danke für deinen Kommentar liebe Welfenfee.. 

01. Augentropfen (getestet & zurück gelegt)
02. Ich war trunken (eher angetrunken, als betrunken)
03. Schlüssel wurde nach Durchsuchung vom Beamten, oder Detektiv nicht in meine Tasche zurück gelegt
04. Hatte ich mein Ausweis nicht dabei, daher wohl die Polizei

Sie fummeln ihren Autoschlüssel sicher immer vom Bund wenn Sie mal einen getrunken haben, Glückwunsch, ist aber keine Pflicht.. &.. NEIN, ICH BIN NICHT GEFAHREN!

Auto stand aber in der nähe auf einen Privatparkplatz.

Aber bleiben wir doch bitte bei der Frage, DANKE <3

@Chicknock

Du gehörst also zu der Sorte Mensch, die nicht einsehen wollen, dass sie sich so richtig daneben benommen haben. Gut, dann mache doch einen Lauten und wie schlimm kann man sein, wenn man gerade Augentropfen aufschraubt, seine Augen, die vielleicht auch noch verkeimt sind versorgt und dann einfach so zurückstellt und es dem nächsten Kunden nicht auffällt, dass er da so ein angeseuchtes Produkt in seine Augen träufelt und dann Probleme bekommt.

Und upsi, wahrscheinlich ist er aus Versehen dort liegen geblieben und wurde nicht absichtlich behalten, denn Dich wollten und wollen die dort ganz bestimmt nicht mehr wiedersehen!

Jeder verhält sich mal falsch und gerade bei Dir ist es gut, dass Du dabei erwischt wurdest. Warum ist die Strafe denn so hoch? Bei einem normalen Ladendiebstahl fällt die doch sicherlich nicht so hoch aus. 

Du suchst nun Fehler bei Menschen, die sich korrekt verhalten haben und Dein Schlüssel wäre bei Dir geblieben, wenn Du Dich nicht an fremdem Eigentum vergriffen hättest und auch noch ahnungslose Menschen gefährdet hättest. 

@Welfenfee

Danke dass du mich erleuchtet hast, es war mir vorher nicht bewusst was ich für ein Mensch bin, während sich alle anderen Menschen permanent korrekt verhalten.. 

Ich habe auch überhaupt noch nicht erwähnt, dass ich mir meiner Schuld bewusst bin und es ist auch nicht so dass ich permanent irgendwelche Sachen im Laden benutze.

Für mich Thema verfehlt, darum ging es einfach nicht, Frau!
Ich bekomme meine Belehrung schon auch so, aber danke Mama.

Schade dass die persönlichen Aspekte mancher Daueruser von GF noch immer und leider sehr oft der Sachlichkeit der Fragestellung im Weg stehen..

Bei mir tun sich da ein paar Fragen auf:

Es handelte sich also um Augentropfen. Wie "testet" man die denn dort???

Grundsätzlich gilt, wenn du unbezahlte Ware benutzt (Creme aufträgst, etwas isst/trinkst) ohne sie zu bezahlen, dann ist es Diebstahl. Öffnest du eine fest verschlossene Ware, so dass sie bzw. die Verpackung hinterher einen anderen Zustand aufweist und dadurch verkaufsunfähig wird, ist es Sachbeschädigung.

Beides sind jedoch Straftaten.

Und sowas wie Unwissenheit usw. kann man hier nicht gelten lassen, da selbst mein 8jähriger Sohn, dass es nichts anzurühren hat was ihm nicht gehört. Er käme nicht mal auf die Idee Trauben im Laden zu probieren, was heute bei vielen Menschen leider schon zur Gewohnheit geworden ist.

Was ich mich frage ist: Wie kommt denn Marktkauf in den Besitz deines Schlüssels nachdem die Polizei dich durchsucht hat? Und warum ist es dir nicht schon währenddessen aufgefallen? Wo warst du als deine Sachen durchsucht wurden? Kann es vielleicht einfach nur sein, dass er versehentlich nach der Durchsuchung nicht wieder reingepackt wurde, weil er - keine Ahnung - runtergefallen ist oder durch irgendwas anderes verdeckt wurde? Hier gleich einen Diebstahl vorzuwerfen ohne die Umstände des Verschwindens selbst mitbekommen zu haben, halte ich schon für dreist.

Zu deiner Frage mit Ware in der privaten Tasche. Das nennt sich Gewahrsamsbruch und wird als versuchter Diebstahl gewertet. Wenn hier eine angebliche Kaufabsicht besteht, warum wird es dann direkt eingesteckt und nicht vorher bezahlt? Wenn die Ware in deiner Tasche ist, dann ist sie für den Händler weg. Denn er hat an deiner Tasche nichts zu suchen und kommt somit im Grunde nur mit Hilfe der Polizei wieder an seine Ware.

Was ich mich sehr verwundert ist die Tatsache, dass du von der Polizei mitgenommen wurdest. Denn das ist bei solch geringwertigen Waren eher unüblich. Im Nornalfall werden deine Personalien vor Ort aufgenommen, die Anzeige geschrieben und dasn wars. Oder konntest du dich nicht ausweisen?

Ansonsten bin ich der Ansicht, dass wer Mist baut und in einem Alter ist, wo er es besser wissen müsste, der braucht sich hinterher gar nicht über die Komplikationen aufregen, die in Folge seines eigenen Fehlverhaltens entstanden sind. Hättest du dich korrekt verhalten, dann wärst du gar nicht erst in diese Situation gekommen.

Wenn die Ware in deiner Tasche ist, dann ist sie für den Händler weg.- Ich hatte nichts in meiner Tasche, dies habe ich nur erwähnt, weil der Schlüssel laut diesem "Gewahrsambruch" ja nun gewollt, oder ungewollt in den Besitz von Marktkauf übergegangen ist.

Es ist auch nicht so, dass jeder der etwas in eine private Tasche (Omi in ihren Rollwagen) einsteckt, um dies leichter bis zur Kasse zu transportieren, einen Diebstahl beabsichtigt. Dies juristisch aber wohl so gewertet wird..

Kann es vielleicht einfach nur sein, dass er versehentlich nach der Durchsuchung nicht wieder reingepackt wurde, weil er - keine Ahnung - runtergefallen ist oder durch irgendwas anderes verdeckt wurde?- Sachen wurden in meinem bei sein im Nebenzimmer ausgeräumt, habe dabei aber nicht zugesehen. Zusätzlich wurde ich durchsucht und die Tasche von den Herren wieder zusammen geräumt, schnell und direkt bevor Sie mich mitnahmen, da ich meinen Ausweis nicht bei mir trug.
Der Verlust des Schlüssels ist mir erst nach dem Besuch bei der Polizei aufgefallen und ich dachte mir na super, den auch noch verloren, aber ich war ja Gott sei Dank nirgends anders als dort, wo ich jetzt Hausverbot habe. 

Hierbei wurde wohl nicht darauf geachtet was aus- & eingeräumt wurde. Anscheinend kann man das laut euren Aussagen auch nicht erwarten, da Ich mich in jeder Situation richtig und verantwortungsvoll verhalten zu habe, aber nicht erwarten kann dass mein von den Herren ausgeräumtes Eigentum, wieder komplett seinen Weg in meine Tasche findet..

Danke! 
Ich gestehe sehr wohl meine Schuld ein, auch wenn mir die Differenzierung von Sachbeschädigung und Diebstahl nicht ganz klar waren, wollte ich auch nicht bestreiten, hierbei einen Fehler begangen zu haben..

Wäre der Schlüssel unter den Tisch gefallen und verschwunden wäre das auch meine Schuld, ist schon klar..

Alles meine Schuld, das mit dem 2. Weltkrieg & der Klimaerwärmung.. passt :-) (y)

@Chicknock

Es ist auch nicht so, dass jeder der etwas in eine private Tasche (Omi in ihren Rollwagen) einsteckt, um dies leichter bis zur Kasse zu transportieren, einen Diebstahl beabsichtigt. Dies juristisch aber wohl so gewertet wird.

Und genau aus dem Grund, weil man nicht erahnen kann welche Absicht dahinter steckt, gibt es eine einheitliche Regelung. Denn genauso gut kann auch Omi den Kaffee in ihrem Beutel klauen, wohingegen der auffällig verwahrloste Kerl, die Wodkaflasche nur deshalb in seine Jackentasche steckt, weil er Angst hat, dass sie ihm in seinem angetrunkenen Zustand nur runterfällt.
Wem von beiden würdest du einen versuchten Diebstahl unterstellen?
Deshalb ist klar und eindeutig geregelt" was dir nicht gehört, hat auch nichts in deinen Taschen etc. zu suchen. Zum Transportieren der Waren stehen (meist) jedem Kunden kostenfrei Einkaufswagen und/oder Körbe zur Verfügung.

Warum schaust du dabei nicht zu, wenn deine Sachen durchsucht werden???

Ein Diebstahl o.ä. wäre das mit deinem Schlüssel trotzdem nicht, weil hier einfach der Vorsatz als Tatbestandmerkmal fehlt. Vermute ich zumindest mal, weil niemand etwas davon hat dir den Schlüssel wegzunehmen, außer ggf. unnötigen Ärger wegen nichts.

Im Grunde ist es sogar so: Wenn die Polizei die Tasche durchsucht, dabei der Schlüssel (aus welchen Gründen auch immer) dabei abhanden kommt (weil du ja auch nicht aufgepasst hast) und Marktkauf ihn wiederfindet, dann handelt es sich um eine Fundsache. Und eigentlich hätten sie noch Finderlohn verlangen können.

Niemand sagt, dass es in Ordnung ist wenn sowas geschieht, sondern lediglich, dass du dich durch dein Fehlverhalten selbst in diese Situation gebracht hast und dich nun über die Folgen beschwerst.

Es ist nicht ALLES deine Schuld. Es sei denn, du bist Grünen-Wähler, dann schon...

Also meine Meinung dazu:

Was war dieses Produkt denn?
Hast du an ner Flasche Shampoo gerochen? Oder hast du etwas verbraucht? ZB Creme benutzt oder irgendwas abgebissen?
Da ist rein vom normalen Menschenverstand zu unterscheiden
Auch wenn du dies anders beschrieben hast, kenne ich persönlich niemanden der ganz selbstverständlich "verbrauchsgegenstände" testet

Also auch wenn die Strafe und so recht hart sind, halte ich sie für gerechtfertigt

Und die Sache mit dem Schlüssel hab ich nur halb verstanden glaube ich

WO ist dein Schlüssel?
Oder ist er einfach verschwunden und du weißt nicht wo?
Dann kannst du nämlich niemanden einen Vorwurf machen
Oder WEISST du das er an einem bestimmten Ort ist?
Aber wie sieht dann das "vorenthalten" aus?
Hast du gefragt ob du deinen Schlüssel bekommst und man hat dann gesagt gibbet nicht?

Hy Dave
01. Augentropfen - die waren danach nicht mehr gebrauchsfähig, das sehe ich als Schadensersatzpflichtig sehr wohl ein.
02. Schlüssel wurden nach der Durchsuchung nicht zurück gepackt und mir trotz vermeintliches Wissen nicht mitgeteilt, dass diese beim wieder packen meiner Tasche von Polizei/Detektiv vergessen wurden.. (ein Anruf bei der Polizei über den Schlüsselverbleib, wäre wohl angebracht gewesen)

Auf bitten wurde dieser natürlich ausgehändigt, daher stelle ich mir die Frage, ob dies nicht ebenfalls, mindestens eine Unterschlagung, ein Diebstahl gleichsetzt..

Zu 01:
Schadensersatz ist richtig
Aber die Anzeige ebenso
Denn wenn man dich nicht erwischt hätte, wäre der Schaden geblieben und du würdest dies vielleicht öfters tun
Aber ich habe auch noch nie in meinem Leben davon gehört das jemand Augentropfen vor dem Kauf im Laden ausprobieren wollte....
Da kann man schon von vorsätzlichen Diebstahl sprechen meines Erachtens

Zu 02:
Also wenn der Schlüssel "vergessen" wurde einzupacken dann ist es ja keine böse Absicht gewesen.
Und ich kenne kein Gesetz das einen dazu verpflichtet dem schlüsselbesitzer hinterher zu telefonieren
Wenn du den Schlüssel auf Anfrage wiederbekommen hast, hast dein meiner Meinung nach KEINERLEI Grundlage

Nur eine Anmerkung: deiner Behauptung nach ist es also normal im Supermarkt als Durchschnittsbürger Produkte zu testen und zurückzulegen?

Was kann Marktkauf oder die Polizei dazu wenn du nicht in der Lage bist, deinen Schhlüssel wieder einzupacken?

01. Es ist bereits verboten am Shampoo zu riechen & ja ich gehe davon aus dass wir das fast alle mal getan haben..

02. Sie haben meine Tasche wieder gepackt & mich darauf mitgenommen.. 

@Chicknock

01. Tut mir leid, ich nicht.

02. sorry, aber nein.

@verreisterNutzer

kurz & bündig, danke für deine Einschätzung..