Probleme von Jugendamt?

4 Antworten

nein.

Naja, wenn die Polizei festgestellt hat, dass sie damit absolut nichts zu tun hat, gibt es nichts zu befürchten. Sollte sich das Jugendamt dennoch melden, würde ich die an die Polizei verweisen...

Ja also in dem verfahren wurde eben beschlossen das es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird weil auch keine Fremdgefährdung o.ä. besteht. Aber Sie kann nachweisen dass Sie keine Drogen nimmt z.b. durch Drogentest

@weedling28

man kann auch drogen nehmen, das ist kein grund, das kind wegzunehmen

Wegen Geringfügigkeit oder weil sie damit nichts zu tun hat?

Dann lässt sich das ja mit dem Jugendamt klären, wenn es sich melden sollte.

Solange es dem Kind gut geht, hat sie auch nichts zu befürchten wenn sie Drogen nimmt.

Nein sie selber nimmt nichts und sowie ist alleinerziehende und dem Kind grenzt es auch gut