Probleme mit Vermieter und Mündliche Kündigung durch Vermieter
Hallo zusammen, Ich brauche wirklich Rat !
Mein Vermieter hat mir unter Zeugen (meiner Eltern und meiner Frau) Fristlos die Wohnung gekündigt.
Vielleicht erst einmal eine Kleinigkeit zu unserer Vorgeschichte. Ich bin mit meiner Frau und meiner 4 Jahren alten Tochter in diese Wohnung gezogen. Leider Stellte sich das der Vermieter als ein Tyran ist, der die ganze Nachbarschaft und auch uns Schikaniert. Dazu ist er schwersten alkoholabhängig.
Vor wenigen Tagen ist die Situation (unter Alkoholeinfluss des Vermieters) zum x- ten mal grundlos eskaliert. Er beschimpfte meine Eltern als Juden und dass der Hitler versäumt hat meine Eltern zu vergasen weshalb sie noch leben dürfen und das war nur ein kleiner Teil der reihe der Beschimpfungen die er auf und" losließ". Die Fristlose Kündigung lautete in etwa: Packt eure Sachen ich möchte euch hier nicht mehr sehen seht es als eine Fristlose Kündigung und verschwindet sofort von meinem Grundstück. Gegen Späten Abend hat er uns zum wiederholten male den Hauptschalter im Sicherungskasten ausgemacht so das wir bis zum nächsten Tag ohne Strom blieben.
wir haben uns in den 13 Monaten nichts zu schulden kommen lassen. Die Miete wurde stehts Pünktlich bezahlt. Ich habe rasen gemäht und das Grundstück gepflegt.
Wir Haben uns schnellstens um eine neue Wohnung gekümmert in diese wir ab Sofort einziehen können. Wie gehe ich am besten vor kündige ich die Wohnung schriftlich und berufe mich auf seine Aussage bezüglich der Fristlosen Kündigung? Ich habe keine Lust für drei Monate 2x Miete zu bezahlen und mittlerweile glaube ich nicht einmal dass ich die Kaution je wieder sehen werde.
4 Antworten
ja, Du kannst, damit Du was schriftliches in der Hand hast, in Bezug auf seine unter Zeugen erfolgte fristlose Kündigung diese durch Deine Kündigung bestätigen.
Somit hast Du was für Dich in der Hand - als Einschreiben schicken, aber das hattest Du bestimmt eh vor. Ansonsten kannst Du ausziehen und gut ist.
Wenn Dich jemand fristlos kündigt hat er im Folgemonat kein Anrecht mehr auf Miete.
Ansonsten kannst Du ausziehen und gut ist.
Klar, man kann jeder zeit ausziehen, aber man muss weiterhin Miete zahlen.
Wenn Dich jemand fristlos kündigt hat er im Folgemonat kein Anrecht mehr auf Miete
Die Kündigung ist unwirksam, daher besteht ein Recht auf weitere Miete.
die mündliche Kündigung mag rechtlich nicht reichen, aber der Mieter hat nach solchen Attacken genug Grund selbst fristlos zu kündigen.
Und genau so kann er es auch in einer Kündigung schreiben.
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Holt Euch schnellstmöglich einen Anwalt, so geht das wirklich nicht!
Mein Vermieter hat mir unter Zeugen (meiner Eltern und meiner Frau) Fristlos die Wohnung gekündigt.
Egal ob er Zeugen hat, die mündliche Kündigung ist unwirksam:
Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.
Gegen Späten Abend hat er uns zum wiederholten male den Hauptschalter im Sicherungskasten ausgemacht so das wir bis zum nächsten Tag ohne Strom blieben.
Wendet Euch an einen Anwalt, der kann Euch sagen was man da unternhemen kann.
MFG
Johnny
Wie gehe ich am besten vor kündige ich die Wohnung schriftlich
Vorsorglich schriftlich kündigen
und berufe mich auf seine Aussage bezüglich der Fristlosen Kündigung? Ich habe keine Lust für drei Monate 2x Miete zu bezahlen und mittlerweile glaube ich nicht einmal dass ich die Kaution je wieder sehen werde.
Ob Du fristlos kündigen kannst, hängt davon ab ob man etwas beweisen kann und ob es für eine fristlose Kündigung ausreicht; das aber soll ein Anwalt beurteilen.
Bezüglich der Kaution:
Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 onaten für etwaige Anspruche aus dem Mietverhältnis. Danach darf er nur noch as 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechung einbehalten.
Die mündliche Kündigung des Vermieters ist unwirksam. Du kannst dich deshalb nicht auf diese stützen. Was du kannst und solltest, selber fristlos (schriftlich und mit Begründung) kündigen. Begründung: Seine Schikanen und besonders seine rassistischen Äußerungen. Unter diesen Bedingungen ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar. Da bereits eine Ersatzwohnung gefunden, ist das für dich kein Problem . Solltest natürlich zeitnah ausziehen. Die Kündigung unbedingt per Einwurfeinschreiben bei der Post aufgeben.
Der letzte Satz ist eindeutig falsch! Da eine wirksame fristlose Kündigung auch einen Grund braucht, der in schweren Vertragsverletzungen normalerweise liegt, hat der gekündigte auch noch 3 Monate (normale gesetzliche Frist) Miete zu zahlen, sofern nicht zwischenzeitlich ein Nachmieter gefunden wird.