Probleme mit langjährigen Vermieter, es zieht, unkooperativ und sehr unhöflich
Hallo zusammen,
meine Vermieterin möchte die Wohnung in der ich leben verkaufen, die Maklerin ist eine sehr unhöfliche und unkooperative Person. Wie oft bin ich verpflichtet SIe rein zulassen und vorallem, muss ich das Samstags auch zulassen, obwohl ich auch jeden Samstag arbeite?
In meinem Vertrag sind keine Angaben zu den qm. Ich vermute ganz stark das meine Vermieterin absichtlich hierzu keine ANgaben gemacht hat, da die Wohnung im Dachgeschoss ist und somit an den schrägen keine Berechnung zulässig ist. Kann ich, wnn ich das nachweisen kann, ein Schadenersatz fordern über 6 Jahre, wegen falscher Angaben?
Im Schlafzimmer zieht es ganz stark, wenn nachts die Heizungen aus gehen, wird es extrem kalt hier. Ich muss sogar mit einer Mütze schlafen weil es sogar aus den Steckdosen zieht. Meine Vermieterin meint die Wände sind ok, doch das kann einfach nicht sein.
Ich traue mich auch nicht einfach zum Anwalt zu gehen, da wie sicherlich sehr viele von uns, auch die finanzielle Möglichkeiten nicht haben und bei solchen Fällen einfach dem übergebenenen ausgeliefert sind. P.s. Meine Vermieterin hat mir vor kurzem einen anwaltlichen Schreiben zu kommen lassen.
Wäre über jeden Tipp und Info Dankbar.
Freundliche Grüße
9 Antworten
also fakt ist, dass du mit nichten verpflichtet bist, einen Markler oder der gleichen in deine Wohung zu lassen. erst recht nicht, wenn du nicht da bist. du wärst selbst dann nicht verpflichtet, den gutachter einer Bank herrein zu lassen, wenn die hütte zwangsweise unter den hammer kommt.
was die mängel betrifft, da sehe ich kaum chancen. so oder so, wenn das haus erst mal verkauft ist, wirst du ausziehen müssen. aber so lange du dort noch wohnst, kannst du dir nicht vorschreiben lassen, die marklerin herein zu lassen...
die einzigen personen, die du in deine wohnung lassen musst sind:
- handwerker *
- feuerwehrleute
- gerichtsvollziher
- polizisten
die handwerker nur für dringende reperaturen, die dem erhalt der Imobilie dienen. einzige ausnahme, wenn schäden drohen, die schlimmer werden, wenn nicht umgehend etwas unternommen wird. z.b. wenn eine Abzweigdose in deinem Zimmer schmort, oder eine Wasserleitung undicht ist. in dem fall wäre der vermeiter sogar berechtigt, deine türe aufzubrechen.
wie gesagt, mach deiner vermieterin klar, dass du keine weiteren besuche des marklers duldest, bis du raus bist. ggf. kannst du ja einen kleinen Umzugshilfebonus raus schlagen. alles verhandlungssache...
lg, anna
das ist vollkommen falsch! Natürlich muß man auch den Zugang für potentielle Käufer und Eigentümer sowie Makler gewähren!!!
also fakt ist, dass du mit nichten verpflichtet bist, einen Markler oder der gleichen in deine Wohung zu lassen.
Falsch, lies mal § 809 BGB :-O
nicht verpflichtet, den gutachter einer Bank herrein zu lassen, wenn die hütte zwangsweise unter den hammer kommt.
Falsch. Jeder von dem VM Bevollmächtigte hat das Recht in gleicher Weise :-O
erst recht nicht, wenn du nicht da bist.
Widersinnig, oder? Deshalb muss sie ja Termine machen, auch während der üblichen Geschäftszeiten tagsüber, auch samstags oder abends, wenn es ihr nicht anders möglich ist.
ohje, ich habe deine Antwort nur überflogen, aber ich glaube, du hast so ziemlich alles falsch beantwortet^^
also: du hast probleme
--mit deiner wohnung ( es zieht und nachts wird dir heizung abgestellt (was nicht zulässig ist wenn dadurch die wohnung kalt wird))
--mit deiner vermieterin
--und einer doofen maklerin
weiterhin HAST du bereits ein schreiben eines anwalts bekommen
wann willst du aufwachen und zu einem RA gehen ??
In meinem Vertrag sind keine Angaben zu den qm.
Müssen auch nicht.
Kann ich, wnn ich das nachweisen kann, ein Schadenersatz fordern über 6 Jahre, wegen falscher Angaben?
Wegen welcher falschen Angaben?
Wie oft bin ich verpflichtet SIe rein zulassen und vorallem, muss ich das Samstags auch zulassen, obwohl ich auch jeden Samstag arbeite?
So 1 - 2 x pro Woche schon. Auch Samstags. Bennene einfach selbst 2 Termine pro Woche die in Deinen Zeitplan passen aber auch halbwegs "interessentenfreundlich" sind und gut ist.
Gänzlich verweigern darfst Du Besichtigungen nicht. Da könnte Dich der Vermieter schadenersatzpflichtig machen.
wieso sollten schräge Wände nicht zählen? Sie zählen nur nicht voll! Wenn keine Angabe m Mietvertrag steht, kann auch keine falsche Angabe drinn stehen. Einen Anspruch auf zuviel gezahlte Miete rückwirkend hast du in keinem Fall. Warum gehen nachts die Heizungen aus? Kannst du das nicht selbst regeln? Wenn dir etwas nicht paßt mußt du reklamieren und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Natürlich mußt du Vermieter und Makler ausreichend oft Termine anbieten können um das Objekt verkaufen zu können.
muss ich wirklich vermieterin und maklerin nicht rein lassen, nicht das es noch mehr Ärger gint bzgl. dem Anwalt.
klar mußt du die reinlassen
Das Gegenteil ist hier doch allseits bereits klargestellt: Der VM hat - in dem von mir kommentierten Rahmen - einen Besichtigungsanspruch, den er auf deine Kosten auch auch einklagen kann :-O
Bis jetzt schuldest du ihrem Anwalt als Verzugsschaden bereits die Kosten ihrer Rechtsvertretung, wenn du ihren Anspruch verweigert hast :-O
Nur am Rande: Würdest du bei deiner eigenen Wohnungssuche auf die Besichtigung einer interessanten Wohnung wochenlang verzichten wollen, nur weil die derzeitige Mieterin dazu keine Lust hat?