Probleme mit der Wohnung nach dem Regen. Wer muss zahlen?

6 Antworten

Kosten kommen als Mieter in dem Fall natürlich keine auf dich zu da es nicht dein Verschulden ist! Ob du die Wohnung verlassen musst hängt von der Höhe des Schadens ab... genaueres solltest du da aber mit dem Vermieter klären

Der Vermieter hat auf eigene Kosen die Nutzbarkeit der Mietwohnung durch den Mieter zu gewährleisten.

Ggfs. kann der Vermieter bei entsprechend weitreichender Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung die Kosten bei der Versicherung einfordern.

Am besten teils du das deinem Vermieter schriftlich mit. Dazu bist du verpflichtet.

Tust du das nicht, haftest du und musst die Reparaturen bezahlen.

also: sehr geehrte Frau Vermieterin, ich habe folgende Mängel in der Wohnung, die wohl durch den Regen ausgelöst wurden. bla bla. ausserdem fängt das an zu schimmeln.

... und such dir eine neue Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In diesem Falle bist du verpflichtet, den Vermieter über die Sachlage zu informieren. Dies auf jeden Fall schriftlich, damit der Vermieter reagieren kann, um den Mangel beseitigen zu lassen.

Auf dich kommen da keine Kosten zu, da du diesen Shaden nicht verursacht hast.

Das ist alleine Sache des Vermieters. Wichtig ist sofortiger Reagieren des Vermieters, weil sich Schimmel n der Wohnung gebildet hat. Schimmelpilzsporen können giftig sein und müssen gründlich entfernt werden.

Die in Baumärkten angebotenen Schimmelpilzentferner sind nicht dafür geeignet die Sporen zu entfernen. Schimmelpilz braucht Feuchtigkeit um zu wachsen und diese ist doch den Starkregen und die Durchfeuchtung des Mauerwerkes gegeben.

Da ist ein gründliche Sanierung unumgänglich.

Bin seit vielen Jahren als Bauleiter in einem Baukonzern tätig und kenne diese Probleme aus meiner beruflichen Tätigkeit.

Du bist verpflichtet diese Mängel dem Vermieter anzuzeigen, am besten schriftlich. er hat die Mängel dann auf seine Kosten zu beseitigen. Schriftlich heißt mit Datum und Kopie für Dich.