Probleme in der Wohnung. Hausverwaltung nicht erreichbar. Ausreichender Grund für Mietminderung?

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Hausverwaltung nicht erreichbar. Ausreichender Grund für Mietminderung?

Die Miete darf erst ab Kenntnissetzung an den Vermieter angemessen gemindert werden.

Hallo Leute. Wir haben diverse Probleme in der Wohnung, aber bekommen seit über einer Woche weder Hausverwaltung, noch Vermieterin telefonisch erreicht. 

Man sollte die Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung an den Vermieter schicken. Genaues Datum der Fristsetzung zur Behebung der Mängel angeben.

Ab Kenntnissetzung darf die Miete angemessen gemindert werden, die Höher einer Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen.

Anhaltspunkte findet man aber auch bei google: Mietminderungstabelle.

Ich bin schon drauf und dran zur Gemeinde zu gehen und eine Mietminderung zu verlangen! 

Man verlangt oder fragt nicht nach einer Mietminderung, sondern man macht sie, wenn es berechtigt ist.

MfG

Johnny

Hey Johnny, danke für deine ganzen Antworten und auch allen anderen Usern! Ich werde mich schriftlich bei denen melden, hätte ich wohl eher tun sollen. Wusste ich nur nicht. Sorry wenn ich nicht jedem antworte, aber das Internet ist seit paar Tagen ultralaaahm, warum auch immer.

Gibt es Mängel in der Wohnung, musst du diese schriftlich und per Einwurfeinschreiben dem Vermieter bzw. der HV mitteilen. Dabei eine angemessene Frist zur Abstellung einräumen. Bleibt der V /die HV untätig (sie kommen in Verzug) darfst du selbst die Beseitigung in Auftrag geben und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ab Inkenntnissetzung des V. / der HV darfst du die Miete angemessen mindern. Da braucht es allerdings erheblicher Beeinträchtigungen m dieses Recht ausüben zu dürfen. Lt.  BGB ist die Miete kraft Gesetz gemindert, sobald ein (erheblicher) Mangel vorliegt.

Man kann nicht einfach mal so die Miete kürzen...nur weil man niemanden erreicht. Am Wochenende schon gar nicht.

Die Mängel schriftlich festhalten mit der Bitte um Kontaktierung/ Erledigung, dann auch eine angemessene Frist...z.B. eine Woche setzen und gleich dazu eine Nachfrist um eine weitere Woche setzen.

Sollte das nicht klappen, dann erst kannst du Mietminderung wegen Mangels androhen, schriftlich. Danach kannst du die Miete entsprechend des gültigen Gesetzes um diesen Prozentsatz kürzen.

Man kann nicht einfach mal so die Miete kürzen...nur weil man niemanden erreicht. 

Das ist so nicht richtig.

Ab Kenntnissetzung an den Vermieter darf die Miete angemessen gemindert werden solange der Mangel besteht.

Am Wochenende schon gar nicht.

Da käme in Einzelfällen sogar eine Ersatzvornahme in Frage, das bedeutet man darf in bestimmten Fällen eine Firma  btw. den Notdienst beauftragen.

@johnnymcmuff

es schien mir hier nicht um einen Notfall zu handeln. Im Notfall spielt ein WE natürlich keine Rolle. Und nein, nicht ab Kenntnissetzung. Der Vermieter muss eine angemessene Zeit haben, um den Mangel zu beseitigen und man muss vorher die begründete Mietminderung schriftlich androhen und erst dann wahr machen......die Reihenfolge ist wirklich wichtig.

Herr vergib ihm, er weiß nicht was er schreibt ...

erst Brief schreiben mit Fristen / Einschreiben Rückantwort und Auflistung der Probleme denn nur weil nicht erreicht kannste keine Miete kürzen

Hallo Newcommer Du bist schon lange dabei und müsstet eigentlich schon gelesen haben, wie das geht.

Brief, per Einwurfeinschreiben mit Fristetzung zur Behebung und gleichzeitig darf dann die Miete angemessen gemindert werden solange der Mangel besteht.

Man muss nicht erst auf eine Antwort des Vermieters warten.

denn nur weil nicht erreicht kannste keine Miete kürzen

Richtig, aber wenn ein Mangel besteht darf man es nach Kenntnissetzung.

MfG

Johnny

@johnnymcmuff

nun Johnny da geb ich dir recht aber was ist wenn diese Mängel keine Mietminderung begründen und es wird auf gutdünken gekürzt ? Steht dann bald die Kündigung ins Haus ?

@newcomer

was ist wenn diese Mängel keine Mietminderung begründen

dann bleibt dir die Möglichkeit, über einen Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht auszuüben bis der Mangel behoben ist. Der ist danach allerdings nachzuzahlen, eine Mietminderung selbstverständlich nicht.