Problem mit p konto und Gehaltseingang?
Ich habe ein großes problem. Normalerweise kommt mein Gehalt am 1. Auf mein konto. So auch letzten monat. Meinen Freibetrag habe ich natürlich schon ausgeschöpft für sept. Jetzt ist heute ausnahmsweise mein Gehalt schon am 30. Drauf darüber verfügen kAnn ich nicht. Heißt das wird jetzt heute in voller Höhe übertragen an meinen Gläubiger? Würde heißen ich hätte für den ganzen nächsten Monat keinen Cent. Könnte keine Miete zahlen usw? Ich weiß dass Schulden sche***e sind zahle durch das p konto meinen überschüssigen Betrag vom Gehalt jeden Monat ab. Aber jetzt einen ganzen Monat ohne Geld ohne Miete Strom usw das kann ich nicht schaffen... Gibt es da eine Möglichkeit?
Vielen Dank
5 Antworten
ZPO den § 835 Absatz 4 - "Monatsanfangproblem"
Dieser löst das Problem (2010 neu eingefügt):
"...darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen".
Gem. § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO gehört das gesperrte Guthaben nach Abs. 4 zu dem Guthaben nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO, über das der Schuldner in Höhe seines Freibetrags verfügen darf (BGH, Urteil v. 4.12.2014, IX ZR 115/14, juris = NSW ZPO § 835 (BGH-intern))
D. h. Eingang: 30.09 - Leistung an Gläubiger: 01.11.
Beispiel:
Gehalt 01.09. und 30.09. jeweils 1.200 € = 2.400 €
Freibetrag: 1.050
=Rest = 1.350 € können erst am 01.11. abgeführt werden
Im Oktober wieder 1.050 € Freibetrag = 300 € Rest in November
Damit das nicht endlos so weitergeht gibt es die goldene Regel, dass der Schuldner immer wenigstens das aus dem Vormonat übertragene Guthaben im Folgemonat verbrauchen muss.
Also:
Zunächst mit der Bank bzgl. Auszahlung sprechen (Hinweis auf § 835 (4) - vermutlich werden sie aber dennoch nicht auszahlen).
Dann:
Es ist eine individuelle Kontofreigabe nach § 850k Abs. 4 ZPO erforderlich - das muß beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Das Gericht soll dann die Bank vorab bereits informieren, damit das Guthaben freigegegen wird.
Für die Zukunft sollte mit dem ArbG gesprochen werden, daß auf keinen Fall 2 Gehälter im Monat zufließen dürfen...
Zusammegefaßt:
Die Bank darf gesperrte Gelder erst im übernächsten Monat abführen - wenn nun, wie bei Dir 2 Gehälter im Monat zufließen, dann kann über das pfändungsfreie Guthaben des 2. Gehaltes im Folgemonat verfügt werden.
Wenn die Bank, wie Du schreibst, selbst nicht weiß, wie sie verfahren soll, sollte beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Freigabe beantragt werden - um zu vermeiden, daß das nun jeden Monat geschehen muß, darf der ArbG in Zukunft auf keinen Fall 2 Gehälter in einem Monat überweisen.
Das ist eine recht komplexe Rechtsmaterie - ggf. wäre ein Rechtsanwalt (ggf. Beratungsbeihilfe möglich - vorher den RA darauf aufmerksam machen (ggf. reicht auch eine kurze Beratung ohne das der RA tätig werden muß) oder Schuldnerberatung (oft aber lange Wartezeiten) hinzuziehen.
Du kannst den Betrag in den nächsten Monat übertragen sodass du morgen über dein Geld verfügen kannst. Heute ist rein gar nichts möglich, das kann man EDV technisch auch nicht ändern das ist gesetzlich verboten.
Das sogenannte Monatsanfangsproblem von 2 wiederkehrenden Zahllungen (Lohn, Gehalt, ALG1 oder 2, Kindergeld etc.) innerhalb eines Monats ist seit 2011 gelöst.
Erst nach Abschluss des Folgemonats werden über dem Freibetrag liegende Beträge an die Gläubiger überwiesen. Laut einigen Beiträgen im Erwerbslosenforum machen aber immer noch einige Banken Murks. Du wirst zwar erst morgen über das Geld verfügen können, aber trotzdem würde ich sicherheitshalber einen Besuch bei Deiner Bank empfehlen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Monatsanfangsproblem
Du wirst voraussichtlich morgen über das Geld verfügen können. Sonst rufe in der Zentrale der Bank an, lass Dich mit einem Verantwortlichen für P-Konten verbinden, und frage, ob und wie sie das Monatsanfangsproblem EDV-Technisch lösen. Eigentlich müsste es ab heute 24:00h verfügbar sein.
Berufe Dich auf http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/\_\_850k.html
Zivilprozessordnung § 850k Pfändungsschutzkonto
Die Bank berät zu einem P-Konto nicht, das ist so vorgesehen, wenn der Kunde es machen will muss er sich selber informieren und bekommt Informationszettel wo dies drauf steht. Beratung zu einem P-Konto findet so nicht statt.
Den Freibetrag wird du dir erst im Oktober holen können und das andere geht wieder weg wie jedes Monat!
So könnte ich mir das vorstellen!
Der Freibetrag steht Ihnen immer zu. Denk ich mal
Da War ich schon nur die Berater dort können mir auch nichts konkretes sagen. Alles nur mit vielleicht oder vielleicht auch nicht. Hab von der Hauptfiliale zwar gehört dass das neu geregelt worden sei aber wie das dann läuft will mir keiner sagen können. :(