Problem mit Nachbarn wegen Thuyahecke ca 15m an Grunstücksgrenze

5 Antworten

Prinzipiell gibt es erstmal das Bestands recht, das dürfte auf deine hecke primär zutreffen. Dann ist irgendwo geregelt, wie hoch eine hecke seindarf, ist so um 2 m eingependelt, aber auch hier zieht 1 vor 2, besonder wenn schon da, bevor Nachbarn exisierten. Als nächstes gibt es noch kommunale Regelungen, denn jede Kommune hat das Recht aus Städte baulichen Gründen festzulegen, was, wie, wo, warum gepflanzt werden soll, darf und muß. Ich werde jetzt ausdrücklich keinen persönlichen Kommentar zu solchen Reglementierungen abgen. Schön das du ins grüne schauen kannst.

da die bäume so alt sind, müssen sie nicht gefällt werden. es gibt eine verjährungsfrist, die mit den 20 jahren sicher abgelaufen ist. sie wird auch bei verkauf des hauses nicht wieder aktiviert, d.h. wer das haus kauft, hat pech gehabt. sogar kürzen muß man nur, wenn das nachbarhaus extremen schaden nehmen würde. angeblich wären richter hier sehr auf der seite der baumbesitzer wegen umweltschutz und bäume würden als steigerung des wohnwertes der umgebung angesehen. was allerdings ein extremer schaden durch verschattung ist, kann man nicht so genau beurteilen.

Voriges Jahr haben die allerdings mit meiner Genemigung oben die Spitzen gekappt und alles was auf seine Seite rüberagt abgeschnitten,aber jetzt wollen die eben mehr kürzen.Ich denke nicht das ich um einen Anwalt herumkomme.Aber versuchen kann ich es Ja.Danke für eure Antworten.

Erkläre es ihnen so, wie du es jetzt uns erklärt hast, am besten bei ner Tasse Kaffee. Wenn sie allerdings stur sind, wirst du um einen Rechsstreit (Anwalt) nicht herumkommen.

Alles was länger da ist wie der Nachbar kann bleiben. Er hat das Haus beim kauf ja gesehen.