Problem mit INKASSOBÜRO INFOSCORE

4 Antworten

kommt auf deinen finanzielle situation an. wenn du kein geld hast, dann können sie natürlich zwar fordern, werden aber den gesamten betrag nicht bekommen.

vor inkasso kommen mahnungen, daher wird es nicht nur eine verplatzte rate sein ;)

und auch dei inkassoleute bieten noch mal ratenzahlung an, weil sie ja interessiert sind geld zu bekommen.

setzt dich mit denen in verbindung bevor das ganze noch teurer wird. manchmal lassen sie sich aber auch auf eine kleinere einmalzahlung ein.

vor inkasso kommen mahnungen, daher wird es nicht nur eine verplatzte rate sein ;)

Der Ratenvertrag bestimmt wahrscheinlich kalendertechnisch die Fälligkeit der Raten, von daher ist eine Mahnung hier wahrscheinlich gar nicht nötig um den Verzug auszulösen.

setzt dich mit denen in verbindung bevor das ganze noch teurer wird. manchmal lassen sie sich aber auch auf eine kleinere einmalzahlung ein.

Was das Inkassobüro will darf dem Fragesteller egal sein, so lange es nicht selbst Gläubiger ist. Dieses hat es spätestens auf Verlangen nachzuweisen.

Die Infoscore verlangt von mir durch eine geplatzte Minimalrate für ein Handy nun den gesamten Kaufpreis in einem Betrag plus eine Inkassogebühr.

Du sollst nicht auf Raten kaufen. Kauf dir eine Tafel (nicht auf Raten!), Kreide und schreibe dies 100 mal dadrauf.

Wenn man seine Ratenzahlungspflicht nicht nachkommt darf der Gläubiger den Ratenvertrag kündigen (weil du dich vertragswidrig verhälst) und die Gesamtsumme fällig stellen.

Ob die Forderung bereits abgetreten wurde, kann ich nicht ersehen, es wird auch noch eine net bank genannt.

Liegt dir eine Abtretungserklärung nach § 410 BGB im Original vor? Wenn ja versucht das Inkassobüro hier evtl. einen Betrug, da es für Forderungen in eigener Sache keine Inkassogebühren verlangen darf.

Ist das wichtig, ob sie schon abgetreten wurde?

Für eine rechtliche Einschätzung schon, für dich nicht unbedingt, die Gründe weist du ja jetzt. Inkassobüros werden meist nur beauftragt. Eine Forderung zu verkaufen bringt einem Gläubiger selten mehr als 25% des Ursprungswertes eben dieser.

An wen soll ich jetzt zahlen und habe ich noch eine Chance auf eine weitergehende Ratenzahlung?

An deinen Gläubiger.

Ratenzahlung ehr nicht, warum auch. War von Anfang an eine bescheurte Idee.

Hoffe hier auf den rainer ;) Seine Beiträge machen einen phantastischen Eindruck.

*ihre nicht seine.

*ihre nicht seine.

;-)

haste recht kevin, nie mehr raten... einmal so gemacht und dann gleich in die hose wegen einer geplatzten minirate... Du, bezügl. der Abtretung: Im Mahnbescheid werden geltend gemacht Hauptforderung (berechtigt), unter Verfahrenskosten die Kosten des Rechtsanwalts und unter Nebenkosten die des Inkassobüros, das vorher einmal angemahnt hatte. Im MB steht, das die Forderung mit Übergabe an den Rechtsanwalt an diesen abgetreten wurde. Das Inkassobüro , das vorher tätig war, war wohl nur beauftragt. Was zahle ich denn jetzt an wen? Hauptforderung selbstverständlich, aber bezügl. der Inkasso und Rechtsanwaltskosten meine ich, hätte ich mal gehört, dass man beides nicht geltend machen kann.. Ausserdem macht das Rechtsanwaltsbüro, da die Forderung an es abgetreten wurde, Kosten in eigener Sache geltend. Was gibt es dazu zu sagen? Lässt sich bezügl. der Kosten irgendwas einsparen? Was und an wen würdest zu zahlen? lieben Dank für Antwort

@Ratlosdankbar

Inkasso und Rechtsanwaltsgebühr meine ich, dass BEIDES AUF EINMAL nicht geltend gemacht werden kann.

Zunächst einmal: Wenn du Raten nicht gezahlt hast und in Verzug bist, kann dir der Ratenvertrag gekündigt werden 8das ist wohl passiert) und der restliche Betrag gefordert werden.

Ich würde hier direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkasso) die Hauptforderung bezahlen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen. Das Inkasso ignorieren bzw. mit einem Dreizeiler bedenken: "Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Danach schweigt man, egal wie viele Bettelbriefe noch kommen. Brieffreundschaften und Diskussionen mit denen bringen nichts.

Nur gerichtliche Schreiben sind wichtig.

Immer nur die Hauptforderung laut Vertrag bezahlen. Keine Firma wird versuchen Wuchergebühren über das Gericht ein zu klagen. Und glaube nie den Drohungen.