Problem mit Immatrikulation nach "Zweitstudium"?
Hallo Leute,
mein Problem war, dass ich meinen Bachelor im Februar abgeschlossen habe aber mein Masterstudium erst Oktober beginnt. Um mich also nicht Arbeitssuchend zu melden oder einen hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen habe ich mich für einen NC freien Bachelor eingeschrieben oder Studienzahl-Beschränkung (Um keine Kurse zu besetzen).
Da es sich nur um ein Semester handelt fallen auch keine Grenzüberschreitungen an was Creditpoints angeht (zB 30 CP für die Prüfungen im 3. Semester usw.).
Nun werde ich das vermutlich bei der Immatrikulation für den Master angeben (vorheriger Studienverlauf + Exmatrikulationsbescheinigung), hat das bei jemandem von euch bereits Probleme gemacht?
PS: Kommentare zu Legalität sind überflüssig.
3 Antworten
Das wird niemanden interessieren. Warum sollst du das halbe Jahr nicht noch genutzt haben, um auch mal in einen anderen Fachbereich hereinzuschnuppern?
Und bei der Masterzulassung geht es sowieso nur darum, wie du den Bachelor abgeschlossen hast, der für den Master qualifiziert. Wie oft du das Fach gewechselt hast oder in welchen Studiengängen du sonst so immatrukiliert warst, interessiert da keinen.
Das einzige, was du nochmal überprüfen könntest, ist, wie es mit den Fristen aussieht. Nur um sicher zu gehen, dass es nachher bei Exmatrikulation und neuerlicher Immatrikulation keine Überschneidungen gibt.
Das ist weder illegal, noch wird es da Probleme geben.
Maßgebend ist lediglich, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für diese Zwischenzeit vorliegt.