Problem mit Immatrikulation nach "Zweitstudium"?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird niemanden interessieren. Warum sollst du das halbe Jahr nicht noch genutzt haben, um auch mal in einen anderen Fachbereich hereinzuschnuppern?

Und bei der Masterzulassung geht es sowieso nur darum, wie du den Bachelor abgeschlossen hast, der für den Master qualifiziert. Wie oft du das Fach gewechselt hast oder in welchen Studiengängen du sonst so immatrukiliert warst, interessiert da keinen.

Das einzige, was du nochmal überprüfen könntest, ist, wie es mit den Fristen aussieht. Nur um sicher zu gehen, dass es nachher bei Exmatrikulation und neuerlicher Immatrikulation keine Überschneidungen gibt.

Das ist weder illegal, noch wird es da Probleme geben.

Maßgebend ist lediglich, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für diese Zwischenzeit vorliegt.