Problem mit Frühschichten. Schlafstörungen. Chef will mich zur Dauerfrühschicht verdonnern. Klagen?

3 Antworten

Darf er dass ?

Ja, das ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers, sofern im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich andere Arbeitszeiten vereinbart wurden

Der Verweis auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist schon richtig - so weit dem nicht arbeitsvertragliche Vereinbarungen (wie z.T. in diesem Fall) entgegen stehen.

Aber grundsätzlich (unabhängig vom konkreten Fall):

Das Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 gibt dem Arbeitgeber keinesfalls unbeschränkt freie Hand, wenn Vereinbarungen fehlen! Er darf es ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" ausüben! Das heißt, dass der die berechtigten persönlichen Belange und Interessen des betroffenen Arbeitnehmers zwingend berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!

Das kann dann durchaus dazu führen, dass er trotz seines Direktionsrechts eine Anordnung nicht durchsetzen darf!

ich meine ganz ehrlich du arbeitets 36 stunden die woche und dann von 6-12 uhr und beschwerst dich, ich gehe zur schule (17) habe eine 44 stunden woche (nur schule) und fahre zu meienr schule 1:30H mit bus und bahn muss auch um 5 uhr auftsehen und habe meistens bis 17 uhr schule also mach dich nicht so, weinerle ...

Ich muss jeden Samstag arbeiten habe keine freien Samstage. Gehst du Samstag in die Schule ? und Schule kann man nicht mit Arbeit vergleichen.

@ProblemKind1988

Ein Schüler ist doch gar nicht in der Lage, die Arbeitswelt einzuschätzen. Sieh im diesen Kommentar nach, da fehlt ganz einfach die Erfahrung :-)

@michi57319

ich arbeite in der woche 3 mal in einem auktionshaus am fr sa und so für jeweils fr 4 stunden und samstag 4 stunden und sonntags die waren ausgeben und liefern 6 stunden und gehe seit ich 14 bin arbeiten war in einer medienagentur und seit knapp 1 1/2 jahren im auktionshaus

Unabhängig von deinen persönlichen Befindlichkeiten darf dein Chef den Vertrag nicht einfach einseitig ändern. Dazu bedarf es einer Änderungskündigung, der du selbstverständlich widersprechen darfst.

Vertraglich festgelegte Arbeitszeiten dürfen nicht mal eben so über den Haufen geworfen werden, schon gar nicht mündlich. Dazu bedarf es mindestens einer schriftlichen Aufforderung, die in diesem Fall Kündigungscharakter hat.

Wie es jetzt weitergehen kann und soll, solltest du mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Deine Weigerung ist berechtigt, aber wenn dein Chef so gar kein Einsehen hat, solltest du dir wirklich einen Rechtsbeistand holen. Es wäre auch von deiner Seite aus zu überlegen, ob und wie schnell du anderweitig unterkommen könntest, wenn dein aktuelles Arbeitsverhältnis keinen Bestand mehr haben sollte.

In Arbeitsvertrag steht drinnen dass ich Früh und Spätschicht mache.