Problem mit Frühschichten. Schlafstörungen. Chef will mich zur Dauerfrühschicht verdonnern. Klagen?
Ich habe seit ich arbeite Probleme mit der Frühschicht, kann nicht aufstehen. Habe dort ausgelernt und bin in der Firma schon seit 10 Jahren ( seit 7 Jahren ausgelernt )
Ich bin in ein Wechselschichtsystem: Habe eine 36 Stunde Woche ( Mo - Sa )
Frühschicht von 6 - 12 Uhr ( 1 Woche am Stück ) Spätschicht von 14 - 20 Uhr ( 2 Wochen am Stück )
Nachtschicht mache ich würde damals mit meinen Chef so vereinbart, was auch in meinen Arbeitsvertrag drinn steht.
Jetzt ist mein Chef auf die Idee gekommen mich zu Dauerfrühschicht zu verdonnern und mir auch die Spätschicht wegzunehmen.
Hab Mai habe ich Dauerfrühschicht ( Mo - Sa von 6 - 12 Uhr )
Wie sieht es gerichtlich aus kann ich klagen gegen meinen Chef, habe ein Antrag auf Dauerspätschicht gestellt was mir abgelehnt würde.
Mein Arbeitsplatz befindet sich mit den Auto 20 Minuten lang entfernt dass heisst ich muss ca. um 5 Uhr aufstehen um rechtzeitig in die Arbeit zu gehen, 1x die Woche kann ich es schon machen aber jeden Tag wird es für mich schwierig. Darf er dass ?
3 Antworten
Darf er dass ?
Ja, das ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers, sofern im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich andere Arbeitszeiten vereinbart wurden
Der Verweis auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist schon richtig - so weit dem nicht arbeitsvertragliche Vereinbarungen (wie z.T. in diesem Fall) entgegen stehen.
Aber grundsätzlich (unabhängig vom konkreten Fall):
Das Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 gibt dem Arbeitgeber keinesfalls unbeschränkt freie Hand, wenn Vereinbarungen fehlen! Er darf es ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" ausüben! Das heißt, dass der die berechtigten persönlichen Belange und Interessen des betroffenen Arbeitnehmers zwingend berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!
Das kann dann durchaus dazu führen, dass er trotz seines Direktionsrechts eine Anordnung nicht durchsetzen darf!
ich meine ganz ehrlich du arbeitets 36 stunden die woche und dann von 6-12 uhr und beschwerst dich, ich gehe zur schule (17) habe eine 44 stunden woche (nur schule) und fahre zu meienr schule 1:30H mit bus und bahn muss auch um 5 uhr auftsehen und habe meistens bis 17 uhr schule also mach dich nicht so, weinerle ...
Ein Schüler ist doch gar nicht in der Lage, die Arbeitswelt einzuschätzen. Sieh im diesen Kommentar nach, da fehlt ganz einfach die Erfahrung :-)
ich arbeite in der woche 3 mal in einem auktionshaus am fr sa und so für jeweils fr 4 stunden und samstag 4 stunden und sonntags die waren ausgeben und liefern 6 stunden und gehe seit ich 14 bin arbeiten war in einer medienagentur und seit knapp 1 1/2 jahren im auktionshaus
Unabhängig von deinen persönlichen Befindlichkeiten darf dein Chef den Vertrag nicht einfach einseitig ändern. Dazu bedarf es einer Änderungskündigung, der du selbstverständlich widersprechen darfst.
Vertraglich festgelegte Arbeitszeiten dürfen nicht mal eben so über den Haufen geworfen werden, schon gar nicht mündlich. Dazu bedarf es mindestens einer schriftlichen Aufforderung, die in diesem Fall Kündigungscharakter hat.
Wie es jetzt weitergehen kann und soll, solltest du mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Deine Weigerung ist berechtigt, aber wenn dein Chef so gar kein Einsehen hat, solltest du dir wirklich einen Rechtsbeistand holen. Es wäre auch von deiner Seite aus zu überlegen, ob und wie schnell du anderweitig unterkommen könntest, wenn dein aktuelles Arbeitsverhältnis keinen Bestand mehr haben sollte.
In Arbeitsvertrag steht drinnen dass ich Früh und Spätschicht mache.
Ich muss jeden Samstag arbeiten habe keine freien Samstage. Gehst du Samstag in die Schule ? und Schule kann man nicht mit Arbeit vergleichen.