Probearbeit hat mir nicht gefallen, darf ich den Job ablehnen?

7 Antworten

1. Wenn die Stelle nicht vom Amt kam, kannst du ablehnen. Das hat mir meine Bearbeiterin so erklärt.

2. Eine Schicht von 11,50 Stunden ist nicht zulässig. Da würdest du ja automatisch 55 Stunden pro Woche arbeiten. Üblich sind maximal 40  Stunden. Das ist ein grober Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz. M. E. darfst du schon aus diesem Grunde ablehnen.

 

3. Denen würde ich das Gewerbeaufsichtsamt vorbeischicken.

Es gibt auch ein System mit 12-h-Schichten.

@Georg63

Das stimmt. Aber die arbeiten dann 7 Tage 12 Stunden durch und haben anschließend 7 Tage hintereinander frei.  D. h es  sind 40 Stunden in der Woche im Durchschnitt. Aber 11,50 X  5 mit 2 Freitagen sind verboten.

Ich denke, wenn Du dies der AA mitteilst, was Du dort "erlebt" hast, wirst Du keine Sperre bekommen, denn wenn es so war, ist es gesetzwidirg und das kann die AA nicht unterstützen.

Mit den lausigen Argumenten kannst er nichts gesetzwidriges beweisen. Wir hier kennen solche unzumutbaren AG, aber fürs JC klingt es nur wie Ausrede.

@Georg63

Das Gewerbeaufsichtsamt vorbeschicken, die die Schichtpläne prüfen. Das hab ich in einer großen Stadt in Bayern so gemacht. Das war der volle Erfolg. Eine Großrazia in zahlreichen Altenheimen.

Wenn du es geschick angehst, kommst du leicht um solche unseriösen Jobs drumrum.

1. Verlangst du vor Arbeitsantritt einen schriftlichen Arbeitsvertrag, den du mit nach Hause nimmst und erst nach gründlicher Durchsicht unterschreibst.

2. Fragst du bevor du unterschreibst, wie die Pausenregelung ist und wie mit Überstunden verfahren wird. Wenn du auf einer rechtskonformen Auskunft beharrst, hat sich der Fall vermutlich sofort erledigt.

Grundsätzliches:

Du brauchst in erster Linie eine Arbeit, mit der du deinen Lebensunterhalt verdienst. Wohlfühlen ist leider zweitrangig. Darauf hättest du bei deiner Berufswahl einfluss nehmen können - jetzt kannst du nur "Schadenbegrenzung" betreiben.

Deine ganzen Beschwerden zum Thema Mobbing brauchst du dem JC nicht mitteilen. Das würde sich leider eher gegen dich richten - der AG wird alles bestreiten und dich als arbeitsscheu hinstellen, was dem JC die Gelegenheit zu Sanktionen eröffnet.

Damit die von diesem AG angekündigte Verleumdung nicht greift, solltest du deinem Sachbearbeiter sofort per Mail mitteilen, dass du das Probearbeiten absolviert hast und auf einen Arbeitsvertrag wartest.

Dem AG schreibst du ebenfalls, dass du sein Jobangebot gern annimmst aber zuvor einen schriftlichen Arbeitsvertrag brauchst.

Immer höflich und sachlich bleiben!

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

mal § 10 SGBII durchlesen zur Zumutbarkeit ...

du solltest natürlich dem Sachbearbeitwer schildern was passiert ist, welche Schlußfolgerungen er aus Deiner und der Schilderung des Arbeitgebers zieht bleibt abzuwarten ...

Gefährlich. Der Arbeitgeber wird bei Nachfrage alle Vorwürfe bestreiten.

@Georg63

dan ist die Frage wem man glaubt ... es gibt auch bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter die schon "einschlägig bekannt sind" - wobei sich für mich die Schilderung ziemlich übertrieben anhört .... ist aber meine Meinung ...

@frodobeutlin100

Aus einer anderen Perspektive sind das nur Anlaufschwierigkeiten, um die sich der Chef natürlich umgehend kümmern wird. Natürlich werden die Pausenzeiten eingehalten, der Fraager hat das falsch verstanden. Er darf sofort anfangen und bekommt auch einen korrekten Vertrag..... blabla .... was dann?

@Georg63

Was die Arbeitszeiten betrifft, so kann das Gewerbeaufsichtsamt die Dienstpläne der Mitarbeiter kontrollieren. Im Übrigen dürfte das Arbeitsamt wissen, dass es Altenheime mit der Einhaltung von Pausen nicht so genau nehmen. Ich konnte selten Pause machen. Übertrieben kommen mir die Schilderungen nicht vor, eher "normal". Leider.

@SonnyGirl774

Ich glaube den Darstellungen genauso wie du. Aber das spielt keine Rolle. Die Gründe sind für eine Ablehnung zu dünn und nicht nachweisbar.

"Im Übrigen dürfte das Arbeitsamt wissen, dass es Altenheime mit der Einhaltung von Pausen nicht so genau nehmen"

Damit hast du sicher auch recht, aber dann dürfte das Amt nie Leute auf Stellen in Heimen vermitteln und das ist völlig unrealistisch.

@Georg63


Nicht wenn man dem Arbeitsamt die Arbeitszeiten miteilt. Die sind naemlich verboten.Was der Arbeitsvertrag betrifft. Das Gewerbeaufsichtsamt kann diese pruefen und bestaetigen. Das ist leider voellig o.k., da ein Arbeitsvertrag auch muendlich geschlossen warden kann. Was die Pausen betrifft> Das ist leider ueberall so. Da darf man eben nicht in den Bereich arbeiten. Das war u. a auch ein Grund, weshalb ich den Beruf an den Nagel haengte.

Du solltest dem Arbeitsamt das genauso mitteilen, damit die über so einen Arbeitgeber informiert sind. Für mich hört sich das schon sehr schräg an. (Wenn es dann wirklich die Wahrheit ist. :)

Leider ist das wirklich so gelaufen. Hatte mir das auch besser vorgestellt

@Knuffihatangst

Das kannst und mußt du unbedingt bekannt geben. :)

@chanfan

Das wird nicht viel einbringen - evtl. sogar Sanktionen.