"Pro forma Geschäftsführerin", jetzt Geldnot - was machen?

5 Antworten

Zu dem Thema das Du Dich ärgerst, da kann ich nichts beitragen. Da hat Herr Goethe vielleicht mal was geschrieben.

Du sagst Du bist ausgeschieden, dass klingt nicht nur danach, dass Du die Geschäftsführung niedergelegt hast, sondern auch die Anteile übergeben wurden. Dazu sollte es doch irgendetwas geben. Und wenn es eine Postkarte ist, wo drauf steht: Viel Spaß mit meinen GmbH-Anteilen...

Gut wäre natürlich was anderes gewesen. Dann: Wie hast Du die Geschäftsführung bis zur Niederlegung wahrgenommen? Da waren doch Steuererklärungen zu unterschreiben usw. Auf den Körperschaftsteuererklärungen ist auf der ersten Seite der Geschäftsführer mit Adresse zu benennen. Wurde da vielleicht Deine Adresse in den ersten Jahren genommen und dann die der Gesellschaft? Auch die Beteiligungsverhältnisse sind im Rahmen der Erklärung offen zu legen. Was haben die verbliebenen bzw. die neue Geschäftsführung gemacht?

Solche Probleme kenne ich aus der Praxis wirklich nicht, da andere sich bei solchen Sachen beraten lassen. Deshalb würde ich an den Bearbeiter beim Finanzamt nachfragen. Ob er Dir sagen kann, von wann bis wann Du dort in den Erklärungen drin stehst.

Mit diesen Infos wird Dir ohnehin nur der Gang zum Anwalt bleiben. Wegen der Handelsregistervorschriften würde ich ohnehin einen Notar/Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Weil aus dem Handgelenk sagen kann, wer welche Pflicht wann versäumt hat.

Viel Glück. Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Vorab: Eine ProForma-Geschäftsführung gibt es nicht.

Du kannst dem AG, bei dem das Unternehmen registriert ist, auch formlos in einem Schreiben mitteilen, dass Du Dein Amt längst niedergelegt hast (idealerweise mit einer Kopie des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses). Ab Tag der Niederlegung bist Du nämlich gar nicht mehr befugt, selbst Änderungen im HR zu veranlassen.
Fallstrick: Gibt es über die Amtsniederlegung keine Dokumente und behaupten die Gesellschafter, dass Du immer noch GF bist, haftest Du ggfs. unbegrenzt mit Deinem Privatvermögen im Falle der Insolvenzverschleppung. M.E. wurdest Du hier bewusst als Stroh"frau" vorgeschoben, was vermutlich gleich mehrere Straftatbestände erfüllen könnte. Daher ist dringend anzuraten, die ganze Sache einem Anwalt zu übertragen; in diesem Fall am Ehesten wohl einer kanzlei, die sich auf Wirtschafts- resp. Gesellschaftsrecht spezialister hat.

ein Anwalt schadet n ie, allerdings solange du nicht als Geschäftsführer ausgetragen bist, bist du eben Geschäftsführer mit allen Vor- und Nachteilen. Ich denke ihr könntet versuchen zu belegen, dass du seit....nicht mehr als Geschäftsführer aufgetreten bist und Zeugen dafür auffinden. Allerdings denke ich, dass du auch dann nciht aus der Sache rauskommst, denn m an muss sich auf das verlassen können, was im Firmenregistersteht und ich denke du bist im Briefkopf auch noch aufgeführt

Ich würde mir ein Anwalt nehmen und wenn du auch schriftlich bezeugen kannst das du nix mehr mit der Firma zutuen hast müsstest du des eigendlich durch bekommen.

wenn du auch schriftlich bezeugen kannst

...und genau das ist vermutlich hier nicht der Fall. Somit gibt es keinen Nachweis für ihre Behauptung, nicht mehr GF zu sein, sofern nicht die Gesellschafter dies bestätigen. In Verbindung mit der Aussage

"Daher soll ich jetzt gemeinsam mit dem anderen Geschäftsführer die restlichen Außenstände privat zahlen und auch noch Liqudiator sein."

klingeln bei mir alle Alarmglocken.

Und wenn Du in Geldnot bist und eine Insolvenz in Frage kommt, es gibt auch andere Wege.

LG Babsi