Privatwerkzeug mit zur arbeit nehmen? Muss Chef verlust ersetzen?

5 Antworten

Jetzt meine Frage, muss er mir das ersetzen oder nicht?

Nein, denn da hat er nun Recht: "den ersetz ich nicht, weil er ja nicht Kaputt sondern verschwunden ist."

Wie soll ich reagieren?

Auf den nunmehr firmenseitig gestellten Schrauber solltest du besser sorgfältig aufpassen: Aus nebenvertraglicher Arbeitsvertragspflicht obliegt dir grundsätzlich sorgfältiger Umgang und Schutz des Eigentums des Unternehmers.

Demnach bist du für Schäden eintrittspflichtig, die dem Betrieb in Folge einer von dir begangenen Pflichtverletzung entstehen würde.

G imager761

Außerdem wäre dann Missbrauch "Tor und Tür geöffnet". Wenn er nämlich alles ersetzen würde, bräuchte man sein (teures) Werkzeug nur als verloren melden...

Da es höchstwarscheinlich nichts Schriftliches gibt, kannst Du Dich ja auch auf nichts berufen oder nichts beweisen... Blöd gelaufen. In Zukunft würde ich GAR NICHTS Privates mehr mit in die Firma nehmen - geht's noch? Das ist Sache der Firma!! Schließlich verschleißen die Teile ja auch...

Wenn es auf ausdrücklichen Wunsch deines Chefs war, das ihr eure eigenen Geräte mitbringen sollt, dann ist er auch für den Verlust verantwortlich und muss die Geräte ersetzen. Normalerweise müßte das über seine Versicherung geregelt werden. Dafür hätte er sicher eine Versicherung abschließen müssen. Liebe Grüße von bienemaus63

Nimm doch den Schrauber, den Dein Chef Dir angeboten hat. Villeicht taucht Dein Eingentum wieder auf. Nimm nur noch Firmenwerkzeug.

Es ist doch egal, wie das Werkzeug als nicht benutzbar geworden ist. Wenn es sein Firmenwerkzeug gewesen wäre, hafetet er auch für neuen (Versicherungsschaden). Wenn er gluabt, es sei gestohlen worden, dann muß er es auch beweisen können, oder muß eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen. Hier in Deutschland ist es unüblich, daß Angestellte die Arbeitsmittel privat kaufen müssen. Der Arbeitgeber hat immer billiges Werkzeug, den Versschleiß zahlen andere. Demnächst müßt Ihr auch noch den Lohn mitbringen!?

Es ist doch egal, wie das Werkzeug als nicht benutzbar geworden ist. Wenn es sein Firmenwerkzeug gewesen wäre, hafetet er auch für neuen

Rechtsirriger Unfug. Vielmehr haftet der Arbeitnehmer aus nebenvertraglicher Arbeitsvertragspflichtverletzung, wenn er ein wertvolles Werkzeug aus den Augen lässt und es ihm gestohlen wird :-O