Privatweg: Nutzungsrecht ohne Grundbucheintrag?

9 Antworten

Zäunen Sie Ihr Grundstück provisiorisch ein und klären Sie die künftige Wegeberechtigung (Geh- und Fahrrecht, Leitunsgsrechte, Wegeunterhaltungskosten aus der Nutzugn, Veränderungen/Instandhaltung) mit denen, die es angeht.

Brauchen Sie den Teil Ihres Grunstücke ohnehin nicht unbedingt und dauerhaft für eigene Zwecke, öffnet sich ggfs. eine dauerhafte Einnahmequelle bei gleichzeitiger Nutzungsmöglichkeit durch Sie selber.

Befremdlich mutet allerdings die Erteilung von Baugenehmigungen für die Grunstücke Dritter ohne Zufahrtmöglichkeit an.

Bevor Sie sich da in etwas verrennen, sollten Sie zunächst einmal mit der zuständigen Behörde reden.

Vielen Dank. Wir werden nächste Woche dann zum Bauamt gehen. Möchte natürlich mich nicht gleich bei den neuen Nachbarn unbeliebt machen, aber möchte auch nicht für die Unterhaltskosten aufkommen bzw. auch Schnee räumen wenn ich nichts vom Weg habe. 

Der Bebauungsplan wurde auch noch nicht erwähnt. Vermutlich gibt es hier einen, der das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festsetzt, welches öffentlich-rechtlich im bereits mehrfach erwähnten Baulastenverzeichnis gesichert sein dürfte. Dichtmachen wäre dann rechtswidrig. Die privatrechtliche Klärung steht wohl noch aus. Da hat das Bauamt aber nichts mit zu tun, aber zumindest Bebauungsplan und Baulasten können dort geklärt werden. Hätte ich allerdings vor dem Kauf gemacht.

Was haben denn Verkäufer und Notar dazu gesagt? War vor dem Kauf nicht zu erkennen, dass der Weg über das Grundstück verläuft?



Gleich ersichtlich war es nicht,  weil unser Grundstück ohne das Straßenstück normal eingezäunt ist und man davon ausgeht,  dass es eine ganz normale Straße ist. Rausgekommen ist es erst, als der Makler uns die Flurkarte und den Lageplan für die Finanzierung geschickt hat. Der Makler ist aber auf den Weg nicht eingegangen und hat nur gesagt,  dass wir da keine Pflichten haben.... Der Notar hat auch nichts gesagt,  er hat ja nur das Grundbuch gesehen. Wir hätten das Haus so oder so gekauft und es gab auch genügend Kaufwillige dafür. Für uns ist es jetzt nur wichtig zu schauen, ob wir eine Chance haben die Straße an die Anlieger zu verkaufen. Die Anlieger werden natürlich kein Interesse daran haben,  sofern sie das Wegerecht haben.

@Isalein12

Wenn ihr den Weg nicht benötigt, also weder als Zuwegung noch als Leitungstrasse für Ver- oder Entsorgungsleitungen, würde ich auch empfehlen, den Weg an die Anlieger zu verkaufen. Könnte aber schwierig werden, mit sechs Parteien zu verhandeln. Die Fläche könnte parzelliert werden, der Straßenlandpreis und die Vermessungs- und Notarkosten gleichmäßig auf die Erwerber verteilt werden.

Alternativ könnte das Wegerecht mit genauer Formulierung der Pflichten und Rechte ins Grundbuch eingetragen werden.

Ist eigentlich täglich Brot von Notaren, daher schade. dass eurer
geschlafen hat bzw. ihr ihn nicht auf den Weg aufmerksam gemacht habt.

Makler erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Ohne klaren Vertrag ist die zivilrechtliche Lage unsicher.

Am Besten alle Beteiligten zum Straßenfest mit Glühwein und Weihnachtsgebäck einladen und gemeinsam eine Lösung besprechen.

Hallo,

wenn es eine Gartenkolonie ist, dann gelten andere Regeln als in Baugebieten.

Hast du eine Genehmigung zum dauerhaften Wohnen dort? Gibt es eine Baugenehmigung für die bestehenden Gebäude?

Ggf. kann das zuständige Bauordnungsamt weiterhelfen (auch warum kein eingetragenes Wegerecht besteht).

Es war eine ehemalige Gartenkolonie und  jetzt eine reine Siedlung aus Einfamilienhäusern.

Es wurde versäumt das Wegerecht einzutragen.
Das der Weg nicht in der Flurkarte dargestellt ist, kommt gar nicht so selten vor. Ist auch unschädlich.

Würde auch das Baulastenverzeichnis empfehlen.

Ja, du kannst den Weg sperren. u.U. tritt dann aber ein Notwegerecht nach § 917 BGB ein; ist dein Grundstück davon betroffen, könntest du zumindest eine Entschädigung verlangen.

Es könnte auch eine Baulast bestehen. Aber der Hinweis auf das Notwegerecht ist wichtig und richtig.