Privatverkauf ohne Kaufvertrag
Hallo,
ich habe vor 4 Jahren einer Bekannten meine gebrauchte Küche verkauft. Da sie finanziell nicht so gut da stand, hab ich mit ihr vereinbart, dass wir sie mir das Geld gerne auch auf Etappen geben kann. Es wurde ein Kaufpreis von 400,- € festgelegt und sie hat eine Anzahlung von 150,- € gemacht. Mittlerweile hab ich nicht mehr viel mit ihr zu tun. Sie hat die restliche Summe, trotz mehrfacher Bitte, immernoch nicht gezahlt. Da wir nichts schriftlich festgehalten haben, habe ich jetzt Bedenken, dass ich nicht mehr an mein Geld komme. Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank im Voraus, für alle hilfreichen Antworten. Viele Grüße, Vanessa
8 Antworten
Du könntest eine Gerichtlichen Mahnbescheid deiner Bekannte zukommen lassen das dürfte in dem Fall so um die 30€ Kosten. Das geht sogar Online https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2384147-1259763671607&Command=start Das hilft machmal und wenn dein Bekannter dem nicht Widerspricht kannst du anschließend eine Vollstrekungsbescheid beantragen und wenn der auch ohne Widerspruch durchgegangen ist kannst du mit dem dann eine Gerichtsvollzieher beauftragen das Geld ein zu treiben. Ob sich der ganze Aufwand aber für 250€ lohnt wage ich zu bezweifeln. Ein Anwalt lohnt sich für den Betrag nicht, da ist das Kostenrisiko viel zu hoch. Denk dran egal was du machst die Kosten trägts erst einmal du. Was die Verjährungsfrist angeht, auf die muss sich der Schuldner aktiv berufen, du mußt ihn darauf nicht Hinweisen. Machmal hilft aber schon der Gerichtliche Mahnbescheid um einen zur Zahlung zu bewegen.
Ohne schriftlichen Kaufvertrag und ohne Zeugen wird das schwierig!
Verbuch es als Erfahrung und verkauf demnächst nie wieder auf Raten ohne was schriftliches zu vereinbaren.
Wenn Du Zeugen hast, würde ein Anwalt bestimmt etwas erreichen können. Die Frage ist halt nur, ob es sich lohnt, auch noch den Anwalt zu bezahlen. (Zumindest meiner ist nicht günstig - da lohnt es sich eher, auf Ansprüche zu verzichten.)
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen führen zum Kaufvertrag. § 150 (2) BGB
Mündliche und telefonische Angebote sind verbindlich. Ein Kaufvertrag kommt zustande. §§ 146, 147 (1), 150 BGB
Somi hast du Anspruch auf dein Geld
Prinzipiell besteht zwischen euch natürlich ein mündlicher Kaufvertrag, so dass es in erster Linie ein Nachweisproblem ist. Wenn du keine Zeugen hast, kannst du kaum etwas tun.
Ich denke deine Frist zur gerichtlichen Durchsetzung deiner Ansprüche is abgelaufen. Für gewöhnlich sind glaub ich 3 Jahre!
Das stimt so nicht ganz, ich kann auch versuchen Verjährte Forderungen ein zu klagen. Der Beklagte muss dann auf die Verjährugn selber Hinweisen ansonsten kann es sogar Passiern das er zur Zahlung verdonnert wird.
Danke für den Tipp. Das hab ich schon. Mich ärgert es nur, dass mich diese Person auch noch frech angrinst. Zeugen hätte ich, das ist nicht das Problem. Meinst Du, es hat sinn, sich mal an einen Anwalt zu wenden?