Privatverkauf Motorrad - Käufer will nachträglich Mangel geltend machen
Hallo,
ich hab vergangene Woche meine Chopper Baujahr 1995 privat verkauft.
Der Käufer meinte am Telefon, daß er selber mal bei Honda geschafft hätte und fragte mich Sachen, so daß ich es ihm auch abnahm. Das Motorrad braucht eine neue Inspektion, neuen TÜV, Drossel muss rausgebaut werden und die üblichen Flüssigkeitswechsel. Daraufhin bin ich schon mit dem Preis runtergegangen. Dies wusste auch der Käufer. Er hatte eine Strecke von 500 km zu fahren. Er hat sich das Bike nur oberflächlich angesehen, ist nicht mal Probe gefahren. Im Vertrag steht " gekauft wie gesehen". Dann hat er das Bike auf seinen Hänger geladen und war damit noch 5 Tage so unterwegs. Nun bekam ich eine Nachricht, daß er wohl gestern noch ein anderes Bike geholt hat und meine Maschine abladen musste, um die andere vorher draufzubringen. Beim wiederaufladen meiner Maschine stellte er wohl fest, daß sie Öl lässt und der linke Gabelsimmerring undicht wär. Er hätte das wohl bei Kauf nicht kontrolliert, weil ich am Telefon sagte, daß alles dicht sei. Davon bin ich auch ausgegangen, da bei mir noch nichts gesifft hat oder ausgelaufen sei. Und beim verladen bei mir war ja auch nix. Nun meint er, sie sei dadurch fahrunbereit, weil es immer schlimmer wird und er müsste das in der Fachwerkstatt wechseln lassen. Ich gehe davon aus, daß er die Reparaturkosten von mir ersetzt haben will. Aber ich denke, daß es nicht gesund für ein Moped sei, wenn man es so lang im Hänger durch die Gegend fährt. Bei mir war zumindest noch alles in Ordnung. Meine Frage: Muss ich das jetztzt zahlen? Was weiß ich, was der Herr in den 5 Tagen damit gemacht hat. Zumal ich noch warten muss, daß er das Bike abmeldet. Sonst hab ich damit auch noch Gerenne.
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
2 Antworten
ist ja ein Privatverkauf daher kann er keine Ansprüche geltend machen, solange du ihm eventuelle Mängel nicht absichtlich verschwiegen hast (und auch wenn müsste dies erstmal bewiesen werden)
also mach dir keine Sorgen. Der versuchts jetzt halt nochmal bei dir, weis aber selber auch das er keine Ansprüche hat.
Danke, für deine Antwort. Das hat mir mein Bekannter auch gesagt, aber es gibt ja immer verschiedene Aussagen über Ausschluss der Gewährleistung.
Kann er nicht machen. Wie es schon im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehn". Auf den Mist muss er selber drauf sitzen bleiben. Schon so oft bei mir passiert sind aber nie duerchgekommen damit. Keine Sorge!!!
Egal was er sagt, es ist unwichtig fuer dich. Geh erst garnicht drauf ein. Er will dich verarschen. Ja leider passiert Frauen soetwas oefter, habe ich schon oft mitbekommen. Geh zu deiner Versicherung falls es 80ccm oder mehr hat und lass es ueber die abmelden, dann kann er auch keinen Mist damit bauen. Das ist das wichtigste im Moment.
Da hatte ich gleich nach dem Verkauf angerufen und die haben gemeint, daß es erst abgemeldet werden kann, wenn er es umgemeldet hat. Aber ich werde, wenn er es laut Vertrag bis morgen nicht abgemeldet hat, zur Zulassungsstelle gehen und es einleiten. Ja leider nutzt man die Unwissenheit von Frauen so immer aus.
Mich hat es schon gewundert, daß er nicht mal Probe gefahren ist. Deswegen hatte ich sie angemeldet gelassen. Aber er dachte wahrscheinlich, eine unwissende Frau kann man für dumm verkaufen. Zumal er mir sagen will, daß die Undichte der Gabelsimmerringe von zu wenigen Fahren kommt. Mein Bekannter meint, daß kommt davon, daß er die 5 Tage lang auf dem Hänger spazieren gefahren hat. Gehören die Ringe ausserdem nicht auch zu Verschleissteilen? Danke allen für ihre Antworten.