Privatverkauf Moped, muss ich das Moped zurück nehmen?
Hallo Zusammen :)
ich habe vor ca. 1.5-2 Wochen ein Moped verkauft. Eine Simson Schwalbe. Ich habe das Moped durch die Arbeit vor Jahren erworben, seither stand es im Keller rum und ich habe Sie veräußert um endlich mal Platz zu schaffen. Das Moped habe ich nie Angemeldet. Kurz vor dem Verkauf habe ich Sie dann noch zum laufen gebracht und eine neue Zündkerze + Vergaser + Getriebeöl eingebaut. Gefahren bin ich nicht laufen tut Sie aber. Ich habe den Käufer über mir bekannte Mängel informiert, habe ihm gesagt das Rücklich funktioniert nicht, dass die Sitzbank zerrissen ist, dass der Reifen eine 8 hat usw. Außerdem hat das Moped keine Papiere gehabt worauf er auch hingewiesen wurde. Nun meldet sich der Käufer dass das Rücklicht nicht funktioniert und es sich wohl um ein Reimport handelt. Ich habe im Kaufvertrag geschrieben dass ich ihn alle Mängel aufgesagt habe und das Moped ausdrücklich ohne Originale Papiere etc. Verkauft wird und ich auch keine Garantie gewährleistung und Rücknahme gewähre (bin ja Privatperson). Nun will er mir das Moped wieder bringen und ich solle ihm sein Geld wieder geben. Sollte ich das eingehen oder bin ich Gesetzlich im Recht?
5 Antworten
Bei privatverkäufen besteht in österrwich kein Rück. Das müsste er dann wenn schon einklagen. Aber wenn du hinüber Mängel informiert hast hat er kein recht
Gleiche Regelung
Das kommt darauf an, was für einen Vertrag Du mit ihm abgeschlossen hast. Zeig diesen doch bitte mal her.
man schließ als Privatperson keine schriftlichen Verträge ab
was dann?
Das ist Dein ganz eigenes, persönliches Problem.
Tatsächlich sollte man zwingend schriftliche Verträge abschliessen. Und zwar bei jedem Privatverkauf.
@Staatsoberhaupt das sehe ich genau so und habe deshalb einen Kaufvertrag erstellt.
Dann gilt exakt das, was in diesem vereinbart wurde, solange es sich an geltendes Gesetz hält. Vorausgesetzt, Du hast nicht arglistig getäuscht bzw. man kann Dir eben dieses Verhalten nicht nachweisen.
man schließ als Privatperson keine schriftlichen Verträge ab
Von welchen Stern kommst du denn?
Hast Du denn die Mängel auch in den Kaufvertrag reingeschrieben?
Waren bei dem Verkauf weitere Personen (Zeugen) dabei?
Nein es waren nur der Verkäufer und ich. Ich habe nicht jeden Mangel im Vertrag aufgenommen, ich habe einfach geschrieben dass auf alle Mängel etc. hingewiesen worden sind. Ist halt 40 Jahre alt das Moped und auch für einen sehr günstigen Preis verkauft worden.
Reimport. Ist das nicht ein DDR-Moped ? Natürlich bist Du im Recht und einen Kaufvertrag mit dem Wesentlichen gibt es ja auch.
Biete ihm einfach einen gewissen Nachlaß wegen des lieben Friedens willen an und vermutlich hat er dann, was er mit seinem Ansinnen wirklich erreichen wollte.
ich hätte ihm bereits angeboten das Moped wieder abzuholen allerdings für 200€ Entschädigung meinerseits, ich meine ich trag ja auch die Sprit kosten und vor allem die Zeit usw. Darauf geht er allerdings nicht ein. Denke ich werde ihn einfach nicht mehr Antworten.
Er muss das Moped nicht zurücknehmen, es ist verkauft und fertig.
Stimmt nicht ganz, wenn er nicht alle Mängel aufgelistet hat, könnte er Probleme bekommen.
Bin aber Deutschland