Privatverkauf - größere Summe - Steuern?
Guten Tag,
mein Bruder hat sich nun seit ca. 10 Jahren eine beachtliche Sammlung von Sammelkarten angehäuft. Nun ist die Lust aber langsam raus und er ist mit einem Händler ins Gespräch gekommen, der ihm einen Großteil der Karten abkaufen würde. Der Preis beläuft sich auf ca. 2500€. Da das ziemlich viel Geld ist wollte ich fragen, was man dabei beachten muss. Mein Bruder hat kein Gewerbe und er erzielt durch diesen Verkauf sicherlich keinen Gewinn. Er bekommt sozusagen einen Anteil des Geldes wieder, den er im Laufe der Zeit in die Karten investiert hat. Der Händler wird die Karten hingegen ankaufen, um sie später teurer zu verkaufen. Er hatte schon erwähnt, dass er dafür eine Rechnung haben möchte, wegen der Steuer. Ich kenne mich da nicht wirklich aus. Muss mein Bruder ihm dafür eine Rechnung schreiben, muss er dafür ein Gewerbe anmelden, muss er selber Steuern zahlen? Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten? Wäre es gegen das Gesetz ihm einfach die Karten gegen bares Geld zu geben?
Würde mich freuen, wenn mir jemand bei dem Problem helfen kann. (Nur nochmal zum Verständnis: mein Bruder hat öfters einzelne Karten getauscht und teilweise auch verkauft/gekauft aber immer in so kleinen Beträgen, das es niemals wirklich relevant war. Jetzt ist es eben eine andere Situation)
5 Antworten
Grundsätzlich handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, da es sich bei der Sammlung um Wirtschaftsgüter handelt, die nicht dem täglichen Bedarf zuzurechnen sind.
Steuerpflichtig wäre allerdings NUR ein Gewinn aber auch nur, wenn sie innerhalb einer Frist von 1 Jahr angeschaftft UND veräußert werden (Gewinn = Verkaufserlös ./. aufgewendete Kosten) - das liegt ja hier nicht vor, da die Sammlung ja schon Jahre besteht.
Es ist also nichts zu versteuern.
Dein Bruder kann dem Händler auch eine Rechnung ausstellen - das ist kein Problem...
Ein Gewerbe muss nur angemeldet werden, wenn dauerhaft und nachhaltig eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Eine Rechnung muss man auch nicht schreiben, sondern man kann eine Quittung ausstellen bzw. ein formloses Schreiben mit Angaben über Umfang und Preis (das ist der Beleg für den Käufer, damit dieser später auch den Einkauf vom Verkauf abziehen kann).
Privatverkäufe müssten nur bei Gewinn und wenn Fristen unterschritten werden bei der Steuer angegeben werden.
Mit "Fristen" meinst du den Spekulationszeitraum, oder? Der meist 1 Jahr beträgt
Privatverkauf ist privatverkauf.
Solange er nicht jeden Monat damit handelt und auch nicht auf Gewinn aus ist,
ist es ein Privatverkauf und damit grundsätzlich steuerfrei.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Zitat:
Im Privatrecht ist die Gewinnerzielungsabsicht eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Demnach ist Gewerbe jede, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist
Danke für die Antworten.
Unabhängig davon hätte ich noch ne andere Frage aus reinem Interesse. Wie sieht es eigentlich mit den gesetzlichen Regelungen aus. Ich habe irgendwo gelesen, dass man ab einem jährlichen Umsatz von 17500€ ein Gewerbe anmelden muss. Gibt es ansonsten klare Regeln? Müsste man z.B. seinen Gewinn versteuern, wenn man zwar Gewinnabsichten hat aber der jährliche Umsatz unter dieser Grenze liegt?
Die 17.500€ stammen aus der Umsatzsteuer und hat insoweit nicht wirklich ewas mit Gewinn versteuernzu tun.
Grundsätzlich musst du deinen Gewinn immer versteuern und wenn es nur 100€ sind. Natürlich gibt es gewisse Ausnahmen und Regelungen.
Plumpes Bsp. du willst Holzblöcke verkaufen. Kaufst im Jahr für 10.000,- ein und verkaufst für 10.500,- => 500,- Gewinn das landet in der Erklärung. Ob und wieviel Steuern darauf entfallen ist etwas anderes
Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge ! Auch ein Händler, der Verluste macht, muss sein Gewerbe angemeldet haben.
Der Betrag von 17.500 € stammt aus der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG und betrifft nur die Mehrwertsteuer. Das hat mit der Pflicht zur Gewerbeanzeige nichts zu tun.
Nein. Nein. Nein.
Falsch. Ob gewerblich gehandelt wird, hat nichts damit zu tun, ob Gewinn erzielt wird oder erzielt werden soll.