Privatverkauf - größere Summe - Steuern?

5 Antworten

Grundsätzlich handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, da es sich bei der Sammlung um Wirtschaftsgüter handelt, die nicht dem täglichen Bedarf zuzurechnen sind.

Steuerpflichtig wäre allerdings NUR ein Gewinn aber auch nur, wenn sie innerhalb einer Frist von 1 Jahr angeschaftft UND veräußert werden (Gewinn = Verkaufserlös ./. aufgewendete Kosten) - das liegt ja hier nicht vor, da die Sammlung ja schon Jahre besteht.

Es ist also nichts zu versteuern.

Dein Bruder kann dem Händler auch eine Rechnung ausstellen - das ist kein Problem...


Ein Gewerbe muss nur angemeldet werden, wenn dauerhaft und nachhaltig eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Eine Rechnung muss man auch nicht schreiben, sondern man kann eine Quittung ausstellen bzw. ein formloses Schreiben mit Angaben über Umfang und Preis (das ist der Beleg für den Käufer, damit dieser später auch den Einkauf vom Verkauf abziehen kann).

Privatverkäufe müssten nur bei Gewinn und wenn Fristen unterschritten werden bei der Steuer angegeben werden.

AvatarLuffy  05.09.2022, 21:16

Mit "Fristen" meinst du den Spekulationszeitraum, oder? Der meist 1 Jahr beträgt

Privatverkauf ist privatverkauf.

Solange er nicht jeden Monat damit handelt und auch nicht auf Gewinn aus ist,

ist es ein Privatverkauf und damit grundsätzlich steuerfrei.

ronnyarmin  21.03.2015, 01:17

Falsch. Ob gewerblich gehandelt wird, hat nichts damit zu tun, ob Gewinn erzielt wird oder erzielt werden soll.

blackhaya  01.04.2015, 04:06
@ronnyarmin

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Zitat:

Im Privatrecht ist die Gewinnerzielungsabsicht eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Demnach ist Gewerbe jede, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist

Danke für die Antworten.

Unabhängig davon hätte ich noch ne andere Frage aus reinem Interesse. Wie sieht es eigentlich mit den gesetzlichen Regelungen aus. Ich habe irgendwo gelesen, dass man ab einem jährlichen Umsatz von 17500€ ein Gewerbe anmelden muss. Gibt es ansonsten klare Regeln? Müsste man z.B. seinen Gewinn versteuern, wenn man zwar Gewinnabsichten hat aber der jährliche Umsatz unter dieser Grenze liegt?

zonkie  17.03.2015, 13:34

Die 17.500€ stammen aus der Umsatzsteuer und hat insoweit nicht wirklich ewas mit Gewinn versteuernzu tun.

Grundsätzlich musst du deinen Gewinn immer versteuern und wenn es nur 100€ sind. Natürlich gibt es gewisse Ausnahmen und Regelungen.

Plumpes Bsp. du willst Holzblöcke verkaufen. Kaufst im Jahr für 10.000,- ein und verkaufst für 10.500,- => 500,- Gewinn das landet in der Erklärung. Ob und wieviel Steuern darauf entfallen ist etwas anderes

Geochelone  17.03.2015, 17:22

Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge ! Auch ein Händler, der Verluste macht, muss sein Gewerbe angemeldet haben.

Der Betrag von 17.500 € stammt aus der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG und betrifft nur die Mehrwertsteuer. Das hat mit der Pflicht zur Gewerbeanzeige nichts zu tun.

Nein. Nein. Nein.