Privatrechnung absetzbar ohne Steuernummer?

5 Antworten

Sie erzielen mit dem Haus aus einkommensteuerrechtlicher Sicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Art und Weise Ihrer Fragestellung lässt mich schließen, dass Sie
höchtswahrscheinlich nicht genau wissen, wie Sie Ihre Einkünfte
(Einnahmen abzüglich Werbungskosten) aus Vermietung und Verpachtung
zutreffend ermitteln.

Was Sie an Aufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können, sollten Sie daher dringend mit einem Steuerberater oder mit einem Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins besprechen.

dann dürfen die freunde besuch vom zoll bekommen , wenn sie es nicht versteuert haben .

Ich weis es nicht ob sie angegeben haben. Wenn sie unter den 400 Euro angegeben haben .

Geld ist für die Leistung raus gegangen. 

Haben diese Privatpersonen schwarz gearbeitet? Dann würde ich es lassen.

Du kannst nur absetzen wenn Steuern Bezahlt wurden. Rechnungen von Privatpersonen sind im Algemeinen ohne Steuern also nicht absetzbar.

zefix, vor kurzem Pkw von Privat gekauft ...

also nicht absetzbar?

die Aussage ist somit nicht richtig ...

@wurzlsepp668

Hat die Person eine Steuer auf dem Kaufvertrag gelten gemacht? 

 

@berlina76

Welche Steuer sollte das denn sein?

@kevin1905

19% Mehrwertsteuer. Bei Grösseren Beträgen ist auch eine Privatpersohn unter umständen Steuerpflichtig Mehrwer/Spekulation etc. Und natürlich kann dann auch der Zahlende diesen Betrag ansetzen.

@berlina76

woher hast Du den Schwachsinn, dass bei größeren Beträgen auch Privatpersonen Umsatzsteuerpflichtig werden können?

ein Ansatz von Betriebsausgaben hängt NICHT an der Umsatzsteuer .....

ansonsten hätten Schrotthändler das Problem, dass sie nahezu keine Betriebsausgaben hätten ....

@wurzlsepp668

Wir reden hier von Absetzbaren Beträgen.  Natürlich müssen alle Ausgaben auch für Ankäufe aus Privat in der Buchfürung eines Geschäftes auftauchen. Nur kann man, da man hier ja an die Privatperson normalerweise keine Steuer Zahlt auch keine beim Finanzamt gelten machen. Man bekommt ja beim Finanzamt nicht seine Auslagen zurück sondern nur seine Gezahlten Steuern auf die Beträge.

Und in diesem Fall sind beide Personen Privatpersonen, sowohl der Bauherr als auch der Bauhelfer, der Brauch keine Buchführung machen. Ans Finanzamt kann er nur solche Rechnungen Weiterleiten in dehnen auch eine Mwst ausgewiesen ist.

@berlina76

wo lest Du aus der Frage, dass es um Umsatzsteuer geht?

es geht rein um die Einkommensteuer!

und da SIND die Quittungen absetzbar ...