Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben

3 Antworten

Ungewöhnlicher Fall:

Wer ist denn der Mieter des Zimmers (Vertragspartner Mietvertrag)?

Ist es eine kurzfristige Vermietung für einen Monat?

Wohnst Du dort auf Dauer?

Schon mal ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

1.) Vertragspartner ist die Firma 2.) Ich werde dort lediglich für den Januar 2014 unterkommen.

Eine vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigung für die Mietwohnung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Ausnahme in gewissem Rahmen: beruflich bedingte Zweitwohnung (oder hier vorübergend beruflich bedingte Anmietung) - hier kann der AG die Kosten steuerfrei übernehmen.

In diesem Fall kann die Dame dem Unternehmen eine Rechnung ausstellen; versteuern muß sie das sowieso.

@DerSchopenhauer

Die Dame sollte ihre vollständige Anschrift sowie die Steuer-ID angeben sowie die Rechnung an die Firma adressieren:

"Vermietung Zimmer für Mitarbeiter XXX im Monat Januar 2014 für YYY €. Der Umsatz ist umsatzsteuerfrei."

und unterschreiben... das reicht...

@DerSchopenhauer

Ok, du hast schon mal viele Fragenzeichen bei mir beseitigt - vielen Dank!

Zwei letzte Fragen bleiben: - Gilt meine 1-monatige Unterkunft hier in Hamburg denn als beruflich bedingte Zweitwohnung? In meinem eigentlichen Wohnort habe ich bereits meine Erstwohnung und ich bin nur wegen meines Jobs hier.

  • Gibt es Besonderheiten bei einer privaten Rechnung? (Besonders zwei Punkte: Steuernummer/Mwst.?)
@LiLam06

Klasse, du warst schneller als ich. :)

Ich danke dir ganz, ganz herzlich und wünsche dir noch einen schönen Abend!

@LiLam06

Bitte sehr - gern geschehen....

Die Rechnung muss alles beinhalten, was eine andere Rechnung auch beinhaltet. Auch Steuernummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und so weiter. Ja, eine Privatperson darf eine Rechnung schreiben, gar kein Problem. Sie muss die Einnahmen auch in der Steuererklärung angeben, wenn sie aber mit ihren GESAMTEN Einnahmen nicht über einen bestimmten Betrag kommt, dann wird sich diese Vermietung nicht bemerkbar machen. Ich glaube also nicht, daß sie wegen dem einen Monat Mieteinnahmen Steuern zahlen muss. Die Rechnungsnummer und so weiter müssen deshalb auf der Rechnung vermerkt sein, weil es sich nicht um einen kleinen Posten bis 100 Euro handelt. Dann wäre es nämlich nicht nötig.

Der simple Satz wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG“ in der Rechnung oder auf der Quittung genügt.