Privatparkplatz wer muss zahlen?

9 Antworten

Ähm, ich mach das nicht gerne, aber ich muss allen bisherigen Antwortgebern widersprechen.

Bis vor ein paar Jahren war das tatsächlich so, dass der Auftraggeber (also du) immer zahlen musste und das Geld dann versuchen musste wieder zu bekommen.

Aber seit ein paar Jahren gibt es immer mehr Abschleppunternehmen, die quasi "selber in Vorkasse" gehen und sich die Gebühren dann vom Fahrzeughalter eintreiben. Was ist passiert? Ein BGH Urteil hat das ganze ins Rollen gebracht:

Einbehalten von abgeschleppten Fahrzeugen: Urteile des BGH
Gemäß der deutschen Rechtsprechung ist es einem Abschleppdienst  grundsätzlich erlaubt, Fahrzeuge einzubehalten, solange der Fahrer bzw. Fahrzeughalter die  Abschleppgebühren nicht zahlt.
Wird hingegen das Abschleppunternehmen im Auftrag einer  Privatperson tätig, liegt also kein kein hoheitlicher Auftrag vor, findet das Zurückbehaltungsrecht nur unter einer Bedingung Anwendung: es muss eine sogenannte  Abtretungserklärung vorliegen. Doch was bedeutet das? Grundsätzlich kann die Privatperson, auf deren Grundstück das Kfz rechtswidrig abgestellt ist, vorgestreckte Abschleppkosten von dem Falschparker zurückfordern; es besteht quasi ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Grundstücksbesitzer hat jedoch die Möglichkeit, diesen  Schadensersatzanspruch an den Abschleppdienst abzutreten. In diesem Fall kann das Unternehmen das abgeschleppte Fahrzeug solange zurückhalten bzw. einbehalten, bis der Halter des Kfz die Kosten gegenüber dem Abschleppunternehmen beglichen hat.

Quelle: BGH, Aktenzeichen, V ZR 30/11

Das heißt der Abschlepper muss das Fahrzeug nicht mehr rausgeben, bis er sein Geld hat... und kriegt für jeden Tag, wo es nicht abgeholt wird "Verwahrgebühren". Seitdem sind viele -nicht alle - Abschlepper total heiß drauf, in "Vorkasse" zu gehen.

Einfach bei einem Abschleppdienst anrufen und fragen, ob du zahlen musst, oder ob sie das mit dem Fahrzeughalter regeln. Kann ja jedes Abschleppunternehmen für sich bestimmen... ich kenn aber persönlich keinen mehr, der das nicht selber übernimmt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehr gut danke. Ja, meine Info ist tatsächlich schon älter. Sorry

Quatsch, ich kenne keinen, der sich auf so etwas einlässt. In diesem Fall kann

Das hab ich noch nicht gewusst. Danke für die Info!

@florestino

Jo gern... ich täts ja auch nicht wissen, wenn ich nicht berufsbedingt öfter damit in Berührung kommen würde. Mal ernsthaft, wie oft lässt man als Privatperson denn jemanden abschleppen?

Du musst das als Auftraggeber beim Abschleppunternehmen bezahlen und kannst anschließend versuchen im Rahmen eines zivilrechtlichen Klageverfahrens die Kosten vom Fahrzeughalter erstattet zu bekommen.

Ist nicht mehr immer so, ich verweise mal auf meine Antwort ;-)

@Dommie1306

In diesem Fall kann , kennst Du einen, der das so macht?

@schleudermaxe

Eigentlich kenn ich keinen, der das nicht so macht :D

Hab selber nie einen gebraucht, aber oft genug mitbekommen, wenn einer unserer Kunden einen Abschlepper bestellt hat...

Einfach anrufen, nachfragen wie das gehandhabt wird und wenn er Geld vom Auftraggeber wird, zur Konkurrenz gehen... so täte ich es machen, wenn ich mal einen brauche...

@Dommie1306

Es gibt genug Urteile, dass eben nicht immer abgeschleppt werden darf.

@schleudermaxe

Ja gibt es sicher. Die Urteile, die ich kenne, haben normalerweise nur bemängelt, dass nicht einfach nur umgesetzt wurde, was ja für alle Beteiligten billiger gewesen wäre...

Aber ich versteh deine Aussage nicht? Das kann doch mir als Auftraggeber egal sein, wenn ich einen Abschlepper finde, der es macht?

Wie gesagt, ich kenn es seit ~2012 nur noch so, dass die Abschlepper in Vorkasse gehen. Seitdem habe ich diesbezüglich ~500 Abschleppungen "begleitet", mehrere Städte, sagen wir mal 30 verschiedene Abschleppdienste.

Wenn du andere Erfahrungen hast, ist das ja schön und gut und vielleicht sind deine Erfahrungen auch repräsentativer, kenn ja deine Expertise nicht, aber meine Erfahrung - in Kombination mit dem BGH Urteil - zeigen halt, dass eben nicht immer der Auftraggeber zahlen muss...

Theoretisch muss es letztendlich der Verursache, also der Falschparker zahlen.

Praktisch geht man als Auftraggeber in Vorkasse und treibt das Geld vom Falschparker zivil ein. Das beste ist, man findet eine Abschleppfirma, die sich bereiterklärt die Kosten selbst einzutreiben. Firmen, die bereits als Abschlepper für anderer Firmen(z.b. Supermärkte) tätig sind, könnten da mitziehen.

Handelt es sich immer wieder um denselben, wäre es MIR sogar das Geld wert, den auf eigenen Kosten abschleppen zu lassen. Das ist bestimmt nur 1x nötig.

Woher ich das weiß:Recherche

Der ich, weil ich den Schlepper bestellt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich muss der zahlen, der den Abschleppdienst beauftragt hat. Natürlich kannst du dann vom Verursacher deine Kosten wieder einfordern.

Ist nicht mehr immer so, ich verweise mal auf meine Antwort ;-)

@Dommie1306

Dann musst du aber auch ein Abschleppunternehmen finden, das erst einmal in Vorleistung geht. Grundsätzlich gilt, wer bestellt, bezahlt.

Soll der Abschlepper jetzt ermitteln, wer hier im Recht ist?

@DerHans

Dann zitiere ich gern nochmal meine Antwort:

Einfach bei einem Abschleppdienst anrufen und fragen, ob du zahlen musst, oder ob sie das mit dem Fahrzeughalter regeln.

Wie gesagt, ich kenn eigentlich nur noch Abschlepper, die das so in der Praxis umsetzen...