Privatparkplatz und lärmende Kinder - wie ist die Rechtslage?

13 Antworten

Dein Privatparkplatz darf unter keinen Umständen zugeparkt werden! (Außer von Rettungsfahrzeugen)

Einmal Lärm wegen einer Geburtstagsfeier bis 21:30 Uhr sollte überhaupt kein Problem sein, außerdem greift die Nachtruhe sowieso erst ab 22 Uhr.

Hallo,

bezüglich des "Falschparkers" diesen hättest Du auf Deine eigenen Kosten abschleppen lassen können, um dem Fahrer dann später die Kosten in Rechnung zu stellen!

Die Polizei hat in solchen Fällen keine Handhabe. 

Bei uns hatte mal ein fremder PKW in der Einfahrt geparkt, so dass ich nicht aus unserem Hof herauskam. Daraufhin rief ich die Polizei, als diese vor Ort war, wurde ich gefragt, wo ich denn so dringend hin müsse. Ich wollte "nur" Einkaufen fahren! Die Polizei konnte da nichts machen, es wurde wohl der Fahrer ermittelt, doch der konnte nicht erreicht werden. Abschleppen lassen würde die Polizei nur im Notfall, also wenn ich hätte dringendst weg müssen!!! Daher wurde mir empfohlen, den privat abschleppen zu lassen!

Bezüglich der unangenehmen Geräusche, verursacht durch die spielenden Kindern, hätte diesbezüglich ab 22 Uhr dagegen vorgegangen werden können.

Die Sache mit dem Parkplatz ist eindeutig, er gehört Dir. Sollte dann aber auch dementsprechend gekennzeichnet sein. Wenn Du denjenigen nicht auftreiben kannst, der unberechtigt dort parkt, kannst Du ihn auf seine Kosten abschleppen lassen.

Gegen Kinderlärm kann man so gut wie gar nichts machen. Man kann höchstens höflich darum bitten, ob die Kinder etwas leiser sein "könnten". Ruhezeiten sind erst ab 22:00h.

http://www.t-online.de/eltern/kleinkind/id_70274824/wie-viel-kinderlaerm-muessen-nachbarn-sich-gefallen-lassen-.html

Zusatz: Du musst als Auftraggeber vorab die Kosten übernehmen, dann kannst Du sie wieder einklagen - steht aber auch in obigem Link.

Die Polizei kümmert sich nicht um deinen Privatparkplatz, Du könntest das unberechtigte Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen lassen und die Kosten mühsam einklagen. War das Abschleppen unzulässig, bleibst Du auf den Abschleppkosten sitzen.

Kinderlärm entsteht nun einmal wenn Kinder spielen, dies kann bei einem Geburtstag auch um 21:30 Uhr vorkommen, Nachtruhe ist ab 22:00 Uhr, ab dieser Uhrzeit könntest Du durchaus wegen Ruhestörung die Polizei / Ordnungsamt verständigen.

Man kann aber auch mal über spielende Kinder hinwegsehen wenn dies dann nicht täglich zur Nachtruhe ist.

Naja die Kinder dürfen sicher noch spielen. "Nachtruhe" ist ja erst ab 22:00 Uhr. Mit dem Parkplatz kommts sicher drauf an, ob der auch als IHR parkplatz zB durch ein "Nummernschild" oder Namen gekennzeichnet ist.

"Es gibt viel Lärm aber nur eine Stille!" Du dürftest auch nicht bis um 22°° Gras mähen, Laub blasen, ..., unangemeldet nicht einmal zu laute Musik machen.

Ab 22°° muss es still (Zimmerlautstärke) sein.

Ich find aber, gerade wenn das Wetter gut ist, ist das durch aus auch mal vertretbar. Oder packt ihr eure Sachen wenn ihr gegrillt habt direkt um 21:00 Uhr ein? Kinder sind natürlich um einiges lauter, aber es sind halt auch Kinder. Und wenn das eine Ausnahme war find ich das ok

@Ela22062013

Vertretbar ist das eben nicht! Du darfst doch Deine Nachbarn nicht zwangsbespaßen!