Privatparkplatz. Darf ich einen unberechtigt Parkenden zuparken, ohne eine Nachricht zu hinterlegen.
Mein Privatparkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Supermarktes. Es kommt immer wieder vor, dass dort unberechtigt geparkt wird.
24 Antworten
nein das darf man leider nicht obwohl man es gerne machen würde.
Zuparken darfst Du ihn nicht (Nötigung) und ohne "Zettel" schon gar nicht.
Warum demontierst Du ihm nicht einfach eine Radkappe oder ein Wischerblatt und hinterlässt einen Zettel, wo er diese wieder abholen kann?
Du darfst ihn trotzdem nicht zuparken, ohne eine Anzeige von ihm wegen Nötigung zu riskieren.
Frauen sind der Meinung der Mann muss den ersten Schritt wagen. wenn er es nicht tut wird er abgeschrieben
wtf . eben war ich noch bei ner anderen frage :O
Ich denke, das verhält sich ähnlich, wie bei einer zugeparkten Garageneinfahrt.Willst du da rein fahren u.kannst nicht, weil da jemand steht mußt du die Kosten fürs Abschleppen selber tragen.Mußt du aber dringend raus, weil du z.B.zur Arbeit musst, kannst du den Wagen abschleppen lassen.So zumindest hat uns das ein Polizist mal erklärt, als unsere vor Jahren angemietete Garage ständig zugeparkt wurde.
@kiramarie:
Wenn Du "weg" musst, kannst Du auch auf Kosten des Falschparkers ein Taxi nehmen.
und was fällt alles unter "weg"? eben mal einkaufen? seine Familie von Bahnhof abholen? seine Fruendin nach Ewigkeiten mal wieder beuschen? ein Date mit dem netten Herrn aus der nächsten Stadt zu haben?
Wer setzt die Grenzen fest?
Und das darf man?