Privatinsolvenz, Zwangsversteigerung, Übererlös

4 Antworten

Wenn alle Forderungen beglichen worden sind, dann steht der Übererlös dem Schuldner zu.

Sofgern in der Insolvenz nicht noch andere Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben bekommt den Rest, nach Abzug von den Gerichtskosten (inklusive der Vergütung fur den Insolvenzverwalter), der Schuldner.

Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung der freigegebenen Wohnung. Mit der Insolvenz hat diese seit der Freigabe nichts mehr zu tun, da sie nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört.

@Ronox

Danke

Das Geld steht dem Insolvenzschuldner zu, da es ein Surrogat des freigegebenen Grundstücks ist.

Anmerkung: Natürlich ohne Gewähr dahingehend, dass es hier abweichende Rechtsprechung o.ä. gibt.

Geld geht an die Gläubiger und wird vom Insoverwalter kassiert

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Ja ABER die Wohnung wurde vom Insolvenzverwalter aus der Masse entlassen ???!!