Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch Geldablöse?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Ansprechpartner für den Schuldner ist immer das Insolvenzgericht. Grundsätzlich ist es möglich, das Verfahren vorzeitig zu beenden. Dummerweise reichen aber die 13.500 EUR nicht, weil die Verfahrenskosten auch zu bezahlen sind. Rechne eher mit 16.000 EUR.

Rechtlich musst Du unterscheiden, ob Du noch im Insolvenzverfahren oder schon in der Wohlverhaltensphase bist.

Im Insolvenzverfahren würde § 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds vermutlich greifen. Du müsstest einfach nur die Schulden begleichen und belegen, dass Du die Verfahrenskosten auch bezahlen kannst.

In der Wohlverhaltensphase brauchst Du von jedem Gläubiger eine Bestätigung über die Zustimmung bei Begleichung der Forderung. Das Gericht beendet dann das Verfahren.

In der Schufa steht die Insolvenz in beiden Fällen noch mind. drei Jahre drinnen.

Viel Glück

Danke für das Sternchen.

Dein Ansprechpartner ist Dein Insolvenzverwalter. Der vertritt ja die Interessen der Gläubiger. Wenn Du ihm offerierst, dass Du auf einen Schlag Deine Altschulden begleichen kannst, dann wird er sich bestimmt freuen und sich auch gern Zeit nehmen, mit Dir eventuell erforderliche Formalien zu besprechen.

und wenn ich zum Beispiel 50% an jeden Gläubiger im Stande wäre zu zahlen, kümmert er sich auch um die Unterlagen, das er die Gläubiger anschreibt, habe gehört das sowas auch geht, wenn alle einverstanden wären

Hallo,

in dem Fall wird es etwas schwieriger. Solange die eigentliche Insolvenz noch nicht abgeschlossen ist, ist der Gläubigervergleich mit 50% wohl nicht möglich. Grund dafür ist, dass ja schon der außergerichtliche Schuldenvergleich nicht geklappt hat (sonst wäre ja die Insolvenz gar nicht eröffnet worden) und das Gericht von einem gerichtlichen Schuldenvergleich wegen der Antworten der Gläubiger im außergerichtlichen Schuldenvergleich abgesehen hat.

Außerdem ist ja die Masseverteilung noch nicht erfolgt, d.h. die Gläubiger könnten vermuten, dass bei Dir eigentlich mehr Masse zu verteilen ist, als die 50%, die Du ihnen anbietest und daher wird jeder Gläubiger zuerst einmal die Masseverteilung abwarten.

Das heißt, dass der 50% Gläubigervergleich erst in der Wohlverhaltensphase Sinn macht. Vor allem unter dem Hintergrund, dass die Gläubiger vielleicht aus der Masse sowieso sehr wenig bekommen haben (oder gar nichts) und dann einem Gläubigerverleich offener gegenüberstehen.

Für den Gläubigerverleich in der Wohlverhaltensphase sagt der BGH:

Schließt der Schuldner mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich und sind die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen, ist auf seinen Antrag die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 AZ: IX ZB 219/10)

Quelle: http://www.p-konto-info.de/schnellere-restschuldbefreiung-per-insolvenzvergleich.html

Für das Erlöschen der Ansprüche müssen alle Gläubiger eine schriftliche Bestätigung ausstellen, die Du dann dem Gericht vorlegst.

Letzter Punkt noch. Der Treuhänder wird sich leider nicht darum kümmern, weil der dafür nicht bezahlt wird. Im Gegenteil, er bekommt sogar weniger Geld, weil das Verfahren kürzer wäre, d.h. Du musst Dich um den Gläubigervergleich leider selbst kümmern.

Weiterer Vorteil des Gläubigervergleichs in der Wohlverhaltensphase ist noch, dass die Restschuldbefreiung dann auch für Forderungen gilt, die nicht angemeldet worden sind. Du wärst dann also wirklich schuldenfrei.

Viel Erfolg