Privatinsolvenz und laufende Zahlungen?

2 Antworten

Wenn er in Insolvenz geht darf er keinerlei Zahlungen mehr an irgendwelche Gläubiger leisten (also auch nicht an seine Mutter oder Dich) Falls er das trotzdem tuen sollte ist das Gläubigerbevorzugung und wird die Restschuldbefreiung kosten. Es ist strafbar!

Bei einer Insolvenz werden alle Gläubiger und Schuldner vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Diese müssen dann ihre Forderungen/Schulden an den Insolverzsteller beziffern.

Sollten jetzt bei der FA Otto Eingänge sein die außerhalb der Insolvenz kann die Insolvenz als Ungültig wegen Bevorzugung eines Gläubigers erklärt werden.

Die Handyverträge bleiben, soweit mir bekannt, unberührt solange es keine Schulden gibt. Aber es darf auch hier keine Neuverschuldung entstehen (unbezahlte Rechnungen).

Von daher gebt lieber alles beim Insolvenzverwalter an. Dieser wird alles Weitere regeln.