Privatinsolvenz und Einkommen vom Partner?
Hallo ihr Lieben, Ich habe leider vor der Beziehung mit meinem Partner einen nicht unerheblichen Berg an Schulden angesammelt, weswegen ich wohl um eine Privatinsolvenz nicht herum kommen werde. Allerdings wurde mir jetzt von einer Freundin gesagt, dass das Einkommen von meinem Partner bei der Berechnung mit einbezogen wird. Wir wohnen seit fast 2 Jahren zusammen, er will aber mit meinen Schulden nichts am Hut haben. Verständlich, Sind ja meine. Ist das wirklich so?
Und meine nächste Frage: Habe mich etwas belesen, im Internet steht dass alles was über einer bestimmten Grenze liegt gepfändet wird, ich verdiene aber nur knapp 700€ im Monat, Dazu kommen Unterhalt und Kindergeld für mein Kind, damit läge ich bei etwas über 1.100€. Also nicht viel pfändbares. Geht eine Privatinsolvenz dann trotzdem?
LG und danke schon mal :)
5 Antworten
hm, wenn ihr nicht verheiratet seit, dürfte da eig. nix zusammen berechnet werden. wär ja iwie ne frechheit xD leg dir fals nicht schon getan ein p-konto an. ein freund hatte vor jahren mit sowas zu tuhen. und soweit ich nochweis is diese grenze bei
1.073,88 EUR kann aber wie in dem bericht hier steht erhöt werden.
http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/pfaendungsschutzkonto.html
Dein Lebenspartner hat mit deinen Schulden nichts zu tun.
Sein Einkommen spielt bei der Berechnung des von deinem Einkommen pfändbaren Betrages eine Rolle. Das heisst aber nicht, dass sein Einkommen gepfändet wird. Dein Einkommen ist aber auch ohne zu berücksichtigende Unterhaltsberechtigte vollständig unpfändbar.
Ich les gerade, dass ihr wohl nicht verheiratet seid. In diesem Fall würde er ohnehin nicht berücksichtigt werden. Wohl aber dein Kind. Dein Einkommen verbleibt unpfändbar.
Mein Kind ist 7 Jahre alt, hat also kein Einkommen. :D Mit Meinem Gehalt, Unterhalt und Kindergeld komme ich aber trotzdem nicht über 1.100€.
Dein Kind wird als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt. Das bedeutet, dein unpfändbares Einkommen steigt. Es ist unpfändbar.
Okay. Was würdest du mir eher empfehlen, eine kostenlose Institution wie die Caritas oder beim Anwalt, Steuerberater?
Du kannst eine sogenante "Null Insolvenz" machen. Das einkommen deines Partners wird nicht angerechnet, wenn ihr nicht verheiratet seit oder in eine eingetragen Partnerschaft lebt.
Wie läuft so eine Null Insolvenz Ab? Das Verfahren läuft trotzdem obwohl es bei mir nichts zu holen gibt, und ich bin trotzdem in 6 Jahren schuldenfrei?
Genau richtig - solange dein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt wird auch nichts an den Insolventzverwalter abgeführt. Es gilt immer die aktuelle Pfändungstabelle.
Kannst ja hier einmal nachschauen, ob bei dir etwas zu holen ist:http://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html
Laut der Tabelle wohl nicht, wenn ich nur nach meinem Gehalt gehe. Wie das mit Kindergeld und Unterhalt fürs Kind ist weiß ich nicht. Darf das gepfändet werden?
Nein, das darf nicht gepfändet werden. Im Übrigen geht die Insolvenz den Partner überhaupt nichts an. Verheiratet oder nicht.
Okay, dann gibt es bei mir wohl nichts zu holen.
Es kommt darauf an, in welchem gesetzlichen Güterstand ihr zusammen lebt. Wenn nichts vereinbart ist, dann lebt ihr in Zugewinngemeinschaft und das bedeutet sehr wohl, dass dein Ehepartner für die Schulden belangt werden kann, sollte bei dir nichts zu holen sein. Wobei ich mir da jetzt nicht mehr sicher bin, ob das auch für Schulden gilt, die man VOR der Ehe gesammelt hat, oder nur für die die man WÄHREND der Ehe gesammelt hat.
Am besten solltest du dich aber von einem Anwalt beraten lassen, der kann dir richtig Auskunft geben, wenn dein geld nicht reicht, kannst du dir auch beim örtlichen Gericht Beratungskostenhilfe beantragen.
Sie sind nicht Verheiratet
Richtig, nicht verheiratet. Wir wohnen nur zusammen.
Selbst verheirat würde in der Zugewinngemeinschaft keine Haftung bestehen.
Ich meine mit Kind liegst du unterhalb der Pfändungsfreigrenze von netto 1400EURO
Mit einem Kind hat er 1479,99€ Pfändungsfrei
Und wo geh ich am besten hin? Caritas oder Anwalt? was gibt es da noch so?
Über einen Fachanwalt geht es am schnellsten kostet ca. 1000€ - sonst ein Sozialverband - Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder so.
Ohje, 1.000€ hab ich nicht mal eben auf der hohen Kante. Hab schon beim Diakonischen Werk angerufen, Wartezeit über 4 Monate für einen Termin.
Was sein darf und was nicht spielt manchmal keine Rolle. Würde ich arbeitslos werden und Hartz 4 beantragen müssen, würde ich wahrscheinlich nichts bekommen, da sein Einkommen mit berechnet wird! Daher meine Frage ob das hier auch der Fall sein kann.