Privatinsolvenz und Burnout, was passiert mit dem Krankengeld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bist du noch in der Insolvenz, oder bereits in der Wohlverhaltensphase?

In letzterer bist du selbst verpflichtet den pfändbaren Betrag zu berechnen und an den Treuhänder zu zahlen.

Ob Lohnersatzleistungen hier auch zählen, bitte klären. Kommst du damit über haupt in pfändbare Beträge?

Ja, seit zwei Jahren dabei, also noch vier vor mir!

Krankengeld wird sich bei ca. 1.250 - 1.300 € einpendeln, habs grad mal nachgerechnet!

Also ist die Insolvenz schon aufgehoben und beendet und du befindest dich in der Wohlverhaltensphase. Was steht den im Beschluss, was du alles an den Treuhänder abzuführen hast? 1/2 Erbe, Pfändbarer Anteil Lohn, pfändbarer Anteil Lohnersatzleistungen? Was da bei dir in deinem Beschluss aufgezählt ist, ist abschließend. Nur diese Obliegenheitspflichten bestehen.

@sponti68

Nur der pfändbare Lohn! Die Rückzahlung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich darf ich behalten.

Hinzu kommt jetzt, das mein Arbeitgeber einen Punkt im Arbeitsvertrag 'wörtlich' nimmt. Darin steht, das je Pfändung eine Pauschale von 250,- € (in diesem Fall, nach Steuer) abgerechnet wird.

Wenn man schon an der Pfändungsgrenze leben muss, dann sind 900,- als aktiver Mitarbeiter kaum oder garnicht mehr zu stemmen. Und das monatlich, ... soviel zum Thema 'Bossing'!

Seit ich dort angefangen habe zu arbeiten, wurde mein Lohn gepfändet, warum tut er es jetzt, aus welchen Grund.

Hab ich hier gute Chancen einen Anwalt einzuschalten?

Die Krankenkasse wird jedenfalls nicht die Zahlung an deine Gläubiger übernehmen.. Sprich mit deinem Insolvenzverwalter darüber.

Einen Insolvenzverwalter gibt es nicht, dann müsste ich direkt bei Gericht nachfragen!