Privatinsolvenz bei Steuerschulden und Zollschulden
hallo,
ich habe einen schuldenberg von cca. 26.000 EUR beim finanzamt, der schon unter vollstreckung liegt.die summe ergibt sich aus einkommen -und umsatzsteuer sowie aus saeumniszuschlaegen. der zoll will auch das seinge haben: cca. 10.000 EUR. die "gutefrage" ist, ob ich privatinsolvenz anmelden kann. dazu sei noch unbedingt zu vermerken, dass:
- ich auslaendischer eu-staatsbürger bin.
- in dem land wo ich zur zeit im der EU wohnhaft bin, laesst sich privatinsolvenz nicht anmelden.
- seit laengerer zeit arbeitslos bin und könnte die zahlung nie in dieser höhe leisten,
sie mit in den sarg nehmen und dann auch noch vor dem deutschen finanzteufel
rechenschaft geben müssen will ich auch nicht.
der ganze mist basiert auf 2 meiner aussagen, die eine die ich gleich in den ersten schrecksekunden leistete beim hausbesuch der zollfahndung und eine andere, 2 wochen spaeter beim zollamt. soweit ich weiss, kann ich aber vor der hauptverhandlung und selbst waehrend der haupfverhandlung, die seit sechs jahren hin und her geschoben wird und die bislang NUR in meiner abwesenheit stattfand, noch beliebig viele aussagen machen und den kurs der anklageschrift entscheidend abaendern. das ganze theater nahm auf ebay seinen anfang. es wurden markenware verkauft, der eine kaeufer war polizeibeamte, hat vor dem kauf angedeutet, er arbeite bei der betrugsabteilung, dies hat mich allerdings nicht gestört, denn ich war von der echtheit der ware dermassen überzeugt, dass ich den artikel auf seine polizei-anschrift bedenklos per nachname versandt hatte. er hat im dezember gekauft, den artikel ordentlich abgenutzt und 5 monate spaeter forderte er sein geld zurück und wollte nicht mal den artikel zwecks übeprüfung zurücksenden, zumal ich ihm versprach sein geld nach erhalt der ware auch zurückzuzahlen. kurz und gut : er hat mich angezeigt und dann schiessen zollfahndung, zollamt, finannzamt hand in hand los. jetzt wollen einerseits alle aemter natürlich ihr geld und beim gericht quaelen sie sich mit mir seit 6 jahren obendrein noch ab und wollen mir vorsaetzlich begangenen gewerbsmaessigen betrug mit gefaelschter markenware nachweisen, aber letzteres klappt ihnen nicht, seit ich gegen den strafbefehl einspruch erhoben habe. gefaelschter ware. im vorigen jahr sollte sogar verjaehrung( 5 jahre waren schon hin) eingetreten sein), aber der pflichtsverteidiger würdigt mich keiner einizigen antwort aus einigen dutzend fragen die ich bezüglich der akte stelle:2 pflichtsverteidiger habe ich schon verspeist, aber der dritte spielt ja den tanz ebenfalls nach lust und laune des richters und ich gehe davon aus, dass ihm hinter den kulissen sogar untersagt ist, mir behilflich zu sein : der staat zahlt ja nicht einen verteidiger um gewissenhaft seine pflicht zu erfüllen, sondern entweder den mandanten in meinem fall in die falle eines ungünstigen strafbefehls zu verlocken und wenn das nicht geht, sodann auf keinste weise ihm mit rat und tat beizustehen. ich bitte sie höflichst um hilfe.
2 Antworten
Wenn du nicht in Deutschland wohnst, kannst du hier auch kein Insolvenzverfahren durchführen. Das Insolvenzverfahren ist immer in dem Land durchzuführen, wo du deinen Wohnsitz hast. Man kann nicht mit Wohnsitz im Ausland eine Insolvenz in Deutschland beantragen. Das Gericht würde den Antrag als unzulässig zurückweisen.
Das würde schon rauskommen, denn es geht nicht darum gemeldet zu sein, sondern darum wo man tatsächlich wohnt. Der Gutachter bzw. Insolvenzverwalter lässt sich regelmäßig den Mietvertrag zeigen, die Anmeldungen für Medien wie Gas, Wasser, Strom oder Telefon und schaut sich im Zweifel auch die Wohnung an. Nur wer seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, kann hier in die Insolvenz gehen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man hier auch gemeldet ist.
Es ist auch egal, ob du voraussichtlich etwas zurückzahlen kannst oder nicht. Die Formalien wie die Zuständigkeit werden zu erst geprüft und wenn diese nicht erfüllt sind der Antrag zurückgewiesen. Wenn ich als Insolvenzverwalter einen Auftrag bekomme prüfe ich schon ob wirklich der Lebensmittelpunkt an der angegebenen Adresse ist. Ich denke alle anderen Verwalter werden das ebenso sorgfältig tun.
danke nochmals für deine antwort. von beruf her bin ich in der tat neuerdings lkw fahrer geworden, deshalb habe ich das beispiel mit der " auf der achse sein" auch angedeutet. niemand kann mir verbieten, selbst einen insolvenzverwalter dürfte mir nicht verübeln,dass ich einen job aufnehme, wo ich auch etwas verdienen kann, selbst wenn ich nicht jeden tag in der wohnung gas, wasser oder strom verbrauche und andererseits, um strom, wasser usw. verbrauchen zu können, muss man vorerst geld verdienen. gerade in diesem beruf, selbst deutsche fahrer die in internationalem berufsverkehr unterwegs sind, verbringen sicherlich oft mehr als die haelfte des jahres in anderen laendern, troztdem straeubt sich das deutsche finanzamt nicht dagegen, dass solche bürger die steuern dem deutschen fiskus abführen. ich bin der meinung, dass der tatsaechliche wohnort , zumal innerhalb der grenzenlosen EU, ein relativ vager begriff ist und laesst sich nicht auf strom- oder gasverbrauch innerhalb einer wohnung so leicht beschraenken. ich gebe dir ein beispiel: also EU-bürger könnte ich in Wien, Paris und Berlin problemlos angemeldet sein und könnte abwechselnd 1/3 des jahres in diesen staedten auch wohnen. wer haette mir das recht vorzuschreiben, dass ich in deutschland steuerpflichtig sein muss, oder welcher insolvenzverwalter könnte was dagegen einwenden?
Natürlich kannst du dir aussuchen, wo du wohnst und wo du dich aufhältst. Der Insolvenzverwalter schreib dir ja auch nicht vor, wo du dich aufzuhalten hast oder wo du wohnen muss. Er prüft allerdings, ob dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt im Bereich des Gerichts ist, wo du den Insolvenzantrag stellst. Wenn er zur Überzeugung kommt, dass das nicht der Fall ist, wird der Insolvenzantrag eben wegen fehlender Zuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen.
Danke nochmals für Deine Antwort. Müsste ich dan quasi 6 Jahre lang staendig an einem Ort bleiben, bis die "Wohlverhaltensphase" endet oder genügt es einige Monate bis das Verfahren in den Gang kommt?
Nein, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kannst du hinziehen wo du willst, auch ins Ausland. Das Verfahren wird aber dort wo es eröffnet wurde weiter abgewickelt. Wenn dir meine Antwort hilfreich war wäre eine Bewertung nett.
hallo Thomas,
Es ist sehr nett von Dir, dass Du mich ausgiebig informiert hast. Es sind nur noch ein paar Unklarheiten übrig.
Wie lange dauert die Eröfnung? Es sind nur 2 "Glaeubiger": das Zollamt und das Finanzamt. Das Zollamt hat allerdings vor der strafgerichtlichen Ureteilsverkündung( die nicht mal nach 5 Jahren erfolgt ist) bereits Güter in meiner Wohnung gepfaendet und diese beim " Zoll-Auktionen.de" für einen Apfel und ein Ei laengst verschleudert. Haette das Zollamt und auch das Finanzamt etwa nicht das Urteil abwarten müssen?
Muss ich vor der Eröffnung des Verfahrens Schritte unternehmen, die eine aussergerichtliche Einigung bezwecken( Falls ja, dieser Versuch wird sicherlich scheitern, da ich nichts Konkretes versprechen kann)? Fahre ich in dieser sechsjaehrigen Wohlverhaltenspahse nach Deutschland, z.B mit einem auf meinem Namen zugelassenen Auto, kann das noch gepfaendet werden?
schöne Grüsse
PS Bin hier neu. Meintest Du mit der Bewertung einen Klick auf dem "Dauen"-Ikon oder kann ich Dich sonstwie bewerten? Deie Ratschlaege waren wirklich sehr hilfreich und möchte diese nicht unbewertet lassen.
- Du schreibst, nach der Eröffnung "darf" ich gehen :) Was für welche Berichte muss ich und mit welcher Haeufigkeit hinsichtlich meiner finanziellen Lage dem Insolvenzverwalter erstatten?
Bis zur Eröffnung dauert es, wenn das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt ca. sechs Wochen, ohne Gutachten je nach Gericht bis ca. vierzehn Tage.
Du solltest noch klären, welche Verfahrensart für dich überhaupt die richtige ist. Das kannst du ganz leicht hier tun: http://insolvenz24.de/inhalt/info2.asp. Sollte für dich das vereinfachte Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz) zutreffen, müsstest du noch einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vorschalten, der insgesamt ca. ca 2 Monate dauert. Für diesen musst du aber nicht nachweisen, dass du eine Wohnung in Deutschland hast. Der Versuch der außergerichtlichen Einigung scheitert eigentlich immer. Gleichwohl ist er eben nun mal nach dem Gesetz Voraussetzung. Wenn du in der Wohlverhaltensperiode in Deutschland mit einem Auto fährst kann mir nichts passieren. Gläubiger können gegen dich ja nicht mehr pfänden. Über den Link, den ich oben am Anfang genannt habe, kannst du dich auf meiner Seite auch ergänzend über die Verbraucherinsolvenz informieren.
Nach der Eröffnung des Verfahrens musst Du für den Insolvenzverwalter/Treuhänder nur postalisch erreichbar bleiben. Wenn er dir Post schickt muss sichergestellt sein, dass diese ankommt und sie beantworten kannst. Wenn der Verwalter keine besonderen Fragen hat, ist Du einmal im Jahr etwas von ihm hören. Er wird dann fragen, ob sich irgendetwas bei deinen Verhältnissen geändert hat.
Du kannst die Antwort gerne mit Daumen hoch bewerten. Es gibt aber auch eine Möglichkeit, die Antwort als "Hilfsreichste Antwort" auszuzeichnen. Das müsste oben bei der Frage irgendwo stehen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du gerne einen Freundschaftsantrag schicken. Dann kann ich dir die Fragen individuell beantworten.
das kläre mal mit der zuständigen Schuldnerberatungsstelle und diese kennt sich damit bestens aus.
danke carina für die schnell antwort, aber ich bin in deutschland nicht wohnhaft. kann ich mich trotzdem bei einer schuldnerberatungsstelle melden?
danke Thomas für deine antwort!
anmelden könnte ich mich schon in deutschland. als eu-bürger kann man doch ohne weiteres in einem beliebigen land angemeldet sein. ich glaube nicht, dass die wie beim boris becker den stromzaehler prüfen würden, um nachzuweisen, dass ich einen tag mehr als die haelfte des jahres im ausland verweilte, zumal die chance ganz mager ist, dass ich jemals dieses geld zurückzahlen könnte.
meinst du, dass einer da staendig kaeme und nachschnüfeln würde wie viele tage aus dem jahrich dort verweile? übrigens ich könnte auch einen job haben, wo ich staendig auf der achse sein muss innerhalb oder eventuell auch ausserhalb deutschlands.