PRIVATINSOLVENZ / STRAFANZEIGEN

4 Antworten

Kann der mich wegen Betrugs anzeigen?

Jeder kann jeden jederzeit wegen allem was das StGB hergibt anzeigen. Die Frage die sich stellt ist ob daraus was wird.

Wird mein Konto im Nachhinein überprüft?

Bis 1.045,04 € im Monat haben die Gläubiger ohnehin keinen Zugriff drauf, wenn das Konto geschützt ist (§ 850k ZPO).

Auf so einen Betrag komme ich nie im Leben, die EIngänge sind immer nur mal hier 100 mal da 50, soviel zum Verkaufen habe ich gar nicht....wenn ich aber zum Beispiel mir mal erlaube 2 Shirts zu bestellen bei bonprix..kann man da im Nachhinein sich drüber monieren oder ist das immer verbindlich mit den 1045 Geldeingang....pro Monat und AB WANN WIRD DAS DENN ÜBERHAUPT KONTROLLIERT..im Moment bin ich ja nur auf dem Stand...Gläubiger wurden angefragt....und alles geht zurück wegen mangels Deckung

Ich überlege aber bald noch mehr zu verkaufen dann könnten es auch mal 400 werden die dazu kommen....wird das denn im Nachhinein geprüft das ist die Frage....

Woher weiß denn der Gläubiger überhaupt, dass Du Geld abgehoben hast?

Also erstmal beginnt die Privatinsolvenz an sich mit dem Bescheid des Amtsgerichtes. Vorher ist aber der Versuch des außergerichtlichen Schuldenvergleichs notwendig. Das hat Dir Dein Anwalt offensichtlich auch gesagt. Stecke in den Vergleich nicht zuviele Hoffnungen hinein. Wenn nur ein Gläubiger nein sagt, ist das Thema erledigt.

Sollte es also zur Insolvenz kommen, dann hebt man ein bis zwei Tage vorher noch das ganze Geld vom Girokonto ab, weil der Treuhänder erstmal das Konto sperren lassen wird. Mit dem abgehobenen Geld kannst Du bis zur Aufhebung der Sperre Deinen Lebensunterhalt bestreiten.

Der Treuhänder kann sich dann die Kontoauszüge evtl. ansehen. Ihn interessiert aber nur, ob Du kurz vor der Insolvenz noch größere Summen abgehoben hast und damit meine ich auch größere Summen, so ab vier bis fünf Tausend EURO. Der Rest interessiert ihn überhaupt nicht.

Was ihn eher interessiert sind Abbuchungen oder Pfändungen von den Gläubigern. Da kein Gläubiger besser gestellt werden darf als andere, kann er sich Zahlungen bis zu drei Monate vor der Insolvenz wieder zurückholen. Das kann Dir aber egal sein.

Lange Rede, kurzer Sinn - das Geld, dass Du abgehoben hast, interessiert überhaupt niemanden.

Viel Glück

DwarfEnt beschreibt genau das, wozu ich meinen Klienten vor der Insolvenzeröffnung rate. Wichtig ist, das auch zu Beginn der Insolvenzeröffnung Miete, Strom und Lebenshaltungskosten bezahlt werden können.

Es gibt im Übrigen viele Gläubiger die mit Einschücherung versuchen an Gelder zu kommen die eigentlich nicht pfändbar sind. Ein guter Schuldnerberater kümmert sich allerdings auch um diese Fälle und unterstützt seinen Klienten

@Schuldenhelfer

vielen dank für die schnelle hilfe

@Schuldenhelfer

der Anwalt bei dem ich bin lässt sich sehr viel zeit, weil er ja auch praktisch zum Selbstkostenpreis arbeitet (Zitat)...das mit der EInschüchterung hat mir ein befreundeter Anwalt (leider macht der keine Insolvenzen) auch gesagt...

Es ist noch keine Insolvenz eröffnet, ich würde ja auch einen AGV anstreben, doch ich nehme an die geben sich mit 100 EURO 6 Jahre lang (etwa 20 % der Schulden wären dann abgebaut) sicher nicht zufrieden...

@chuckyBK

Naja, das sagen Anwälte immer. Vor der Insolvenzeröffnung muss grundsätzlicfh ein AGV versucht werden, erst wenn dieser scheitert, (was der Anwalt bestätigen muss) kann ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden.

Aus der Praxis kann ich berichten, das ein AGV allerdings seine Zeit in Anspruch nimmt. Bis alle Verhandlungen mit allen Gläubigern abgeschlossen sind, können schon mal 6-9 Monate vergehen.

Mir ist allerdings nicht klar wie Sie von 218,- im Monat 100,- Euro Abtrag zahlen wollen. Es gibt auch sogenannte Nullplan Lösungen im AGV (die zwar meist recht schnell scheitern, dann aber auch schnell in die Insolvenzeröffnung überführt werden können)

reden Sie mal darüber mit Ihrem Anwalt. Wenn Sie eine zusätzliche Meinung brauchen schreiben Sie mir eine private nachricht über dieses Forum

danke für die mühe

Zu den Fragen:

  1. Nein, kann er nicht. Bis zum Tag der Insolvenzeröffnung dürfen Sie mit Ihrem Vermögen frei verfahren. Zudem war es ein Geschäft des tätglichen Lebens.
  2. Ja, ein Insolvenzverwalter prüft das Konto um zusehen, ob anfechtbare Zahlungen erfolgt sind oder signifikante Auszahlungen vorgenommen wurden. Die von Ihnen benannten Beträge sind alle weit unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
  3. Stichtwar wäre der Tag der Insolvenzeröffnung, denn dann erlangt der Insolvenzverwalter die Befügnisse Ihr Vermögen zu verwalten.

Die ganzen von Ihnen benannten Sachverhalte sind völlig unproblematisch.

ABER: Sie sprechen von einer außergerichtlichen Einigung. Diese Chance besteht nicht mehr, da eine solche nur vor dem Antrag auf Insolvenzverfahren zulässig ist. Es muss bei Verbrauchern für einen Insolvenzantrag sogar ein Nachweis erbracht werden, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Da Sie einen Insolvenzantrag gestellt haben, werden Sie auch um das Insolvenzverfahren nicht mehr herum kommen. Bei den von Ihnen benannten Beträgen und Rentenzahlungen werden sich aber, aller Vorraussicht nach, keine pfändbaren Beträge ergeben,

Sie müssen nur durch die 6 Jahre Verfahrensdauer durchlaufen.

Beste Grüße

vielen dank für die Hilfe....

bisher ist noch gar nichts passiert..außer das die mich mit Mahnungen überhäufen und der anwalt die fälligen Posten angefragt hat...

@chuckyBK

Ja, das ist ja auch ein legitimes und normales Vorgehen, dass dem Gläubiger zusteht.

Wie ist der Stand des Insolvenzantrages? Wenn das Verfahren eröffnet ist, dann bekommt der Gläubiger eh Post vom Insolvenzverwalter und dann ist auch bald Ruhe.

@OneShad

mein Herr Anwalt ist leider sehr lahm und präferiert natürlich andere Fälle bei denen er mehr verdienen kann....die Beträge die offen sind wurden zum 30.9 angefragt und legen auch vor...als ich Ihn darauuf hinwieß das doch bitte etwas zu beschleunigen wurde ich schriftlich angeblafft...

@chuckyBK

Also wurde noch kein Insolvenzverfahren beantragt. Ihr Anwalt bemüht sich gerade um eine außergerichtliche Einigung. Sonst hätte Ihr Anwalt die Gläubiger nicht angeschrieben. Stimmt das? Verweisen Sie im Zweifel auf Ihren Anwalt und warten Sie ab. Ein solcher Einingungsversuch mit allen Gläubigern muss dem Insolvenzantrag zugrunde liegen.

Passieren kann nichts.

Anzeigen kann er dich nur wird es ihm nichts bringen, da dieses Geld ja Fahrgeld war, sonst hättest du ja nicht zu deinem Anwalt kommen können.

Lass dich nicht einschüchtern,