Privatinsolvenz / Kindesunterhalt angeben obwohl das Kind ein eigenes Konto hat?
Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz habe ein 15 jähriges Kind was bei mir lebt. Bin halbtags beschäftigt und habe ein netto Verdienst von 1540 Euro wovon mir dann automatisch 50,83 € laut Pfändungstabelle abgezogen werden. Der Unterhalt vom Vater fürs Kind geht auf das Konto meines Kindes. Muss ich trotzdem dem Insolvenzverwalter dieses Geld mitteilen? Mein Kind hat es zur freien Verfügung - wobei er dort schon spart für seinen Führerschein.
2 Antworten
Die Unterhaltszahlungen werden deinem Einkommen zugerechnet. Verschweigen hat keinen Sinn, denn a) wissen die, auf die es ankommt, dass es diese Zahlungen gibt, und b) wirst du doch nicht schon am Anfang eines Insolvenzverfahrens unwahre Angaben machen, die eine strafrechtliche Relevanz haben? Denke daran, dass du eine Eid-ähnliche Versicherung abgibst, dass deine Angaben den Tatsachen entsprechen. Bei falschen Angaben drohen 1 Jahr Mindeststrafe. Ist es das wert?
Ich meine weil immer gesagt wird das Kindesunterhalt nicht gepfändet werden darf??
Jede Einnahme innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist anzugeben. Ansonsten riskierst du, das deine Privatinsolvenz nicht angenommen wird.