Privathaftpflicht in der Nebenkostenabrechnung?
Hallo, ich bin gerade gestolpert, und zwar über die Nebenkostenabrechnung unserer Mietswohnung. Bei einer Position steht Privathaftpflicht.
Dürfen solche Kosten umgelegt werden?
4 Antworten

Hi,
schau mal in Deinem Mietvertrag nach, dort ist eine Auflistung.
Wenn dieser Posten in diesem Jahr neu dazugekommen ist ohne vorherige Ankündigung, musst Du den nicht bezahlen.
Bei uns war vor 2 Jahren ein Posten "Glasbruchgebäudeversicherung" neu drin. Ich bin zum Mieterschutzverein gegangen, dieser hat die NK-Abrechnung beim Vermieter "angemeckert" - ich habe bis heute nichts bezahlt.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, geh doch zum Mieterschutzverein, da wird Dir geholfen. Es kostet zwar etwas Geld (20,00€ Anmeldegebühr, 25,00€ für dessen Tätigkeit pro Jahr und monatlich - bei mir - 3,00€), aber weniger, als wenn ich ca. 770,00€ beim Vermieter hätte bezahlen müssen.

Da eine "Privathaftpflicht" im Monat etwa 5€ kostet und bei der Abrechnung für ein Mietshaus nur anteilig erhoben wird, spare dir die Kosten für den Mieterverein und bezahle einfach diese Privathaftpflicht nicht. Ich kann mir kein Gericht in Deutschland vorstellen, das dich zur Zahlung verurteilt weil eine eventuelle Klage mit Sicherheit abgewiesen wird.

Prüfe zuerst ob eine solche Position auch in deinem Mietvertrag auftaucht. Dort sind die Kosten aufgezählt für die die Nebenkostenvorauszahlung geleistet wird und über die der Vermieter auch abrechnen muss. Sollte im Mietvertrag tatsächlich das Wörtchen "Privathaftpflicht" unter Nebenkosten erscheinen, dann solltest du zum Mieterverein gehen und dich dort beraten lassen. Wird "Privathaftpflicht" im Mietvertrag nicht erwähnt, dann weise die Nebenkostenabrechnung wegen des Fehlers zurück.

Auch wenn im Mietvertrag unter Betriebskosten diese ominöse Privathaftpflicht auftaucht, musst du nicht bezahlen. Diese Position ist nichtig weil nicht von der Betriebskostenverordnung gedeckt.

Privat-Haftpflicht umzulegen wäre unzulässig. Handelt es aber um eine Gebäudehaftplichtversicherung dann ist eine Umlage zulässig.

In der Aufstellung der Einzelpositionen der Betriebskosten im Mietvertrag ist eine Position "Privathaftpflichtversicherung" unzulässig. Deshalb kann diese Position auch in der jährlichen Abrechnung durch den Mieter keine Anerkennung finden. Dieser Position ist zu widersprechen und der Betrag ist aus der Abrechnung herauszunehmen. Nachzahlungen sind entsprechend zu kürzen und Guthaben sind entsprechen zu erhöhen. Wer hat denn hier eigentlich mit wem eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen?