Privathaftpflicht - Minderung bei Vorschäden?
Hallo,
ich habe ein Samsung Galaxy S8, welches bereits einige Kratzer und links am Bildschirm einen kleinen Riss hatte.
Vor kurzem hat eine Freundin dieses Handy fallen lassen und einen recht großen Riss an der rechten Bildschirmhälfte verursacht.
Seit diesem Sturz funktioniert auch der Touchscreen nicht mehr.
Sie hat den Schaden ihrer Versicherung gemeldet und ich habe das Handy einem Gutachter der Versicherung geschickt.
Dieser sagt, ich bekomme lediglich 100€, da das Handy bereits Vorschäden hatte und daher dieser Schaden angerechnet wird.
Doch ich möchte nur dass das Handy wieder funktionstüchtig ist.
Liegt die Versicherung im Recht?
Denn Fakt ist, dass seit dem Sturz das Handy nicht funktionstüchtig ist, und das ist mein Problem.
Die Reperatur würde 299 Euro kosten, also müsste ich 200 aus eigener Tasche zahlen.
2 Antworten
Der Vorschaden wird selbstverständlich berücksichtigt.
Falls ihr das "vegessen" hattet, es zu erwähnen, könnt ihr noch froh sein, dass ihr keine Anzeige wegen Betrugsversuch bekommen habt.
Bei der Reparatur würden aber auch die bisherigen Schäden beseitigt werden, was natürlich nicht auf Kosten deiner Freundin (und deren Versicherung) gehen kann. Du hättest danach ja ein Telefon, welches BESSER ist als vor dem Schaden. Und diese Verbesserung muss vom Regulierungsbetrag abgezogen werden.
Dass Vorschäden also bei der Ermittlung des Schadenersatzanspruchs berücksichtigt werden müssen ist absolut korrekt. Ob die Summe in Ordnung ist, kann hier keiner einschätzen. Vielleicht stehen dir auch 150€ oder 200€ zu.