privatfahrzeug steuerlich absetzbar?
Hallo an alle,
Ich würde gerne ein Fahrtenbuch führen um meine tatsächlichen Kosten für die Arbeit abzusetzen.
Speziell fürs Auto wäre es dann möglich, meine Kfz Steuer, Haftpflichtversicherung Instandhaltung, tankquittung etc. evtl Reinigung anzugeben.
Wie wäre es eigentlich wenn ich für die Arbeit als Arbeitnehmer ein neu- bzw jahreswagen kaufe und mit der AfA Tabelle die jährliche Abnutzung anteilig steuerlich gelten mache?
Ist dies möglich?
Da ich das Auto zu 95% zum pendeln nutze und mit dem Fahrtenbuch und anderen Quittungen, belegen kann, müsste es doch möglich sein ein neues Auto steuerlich geltend zu machen, oder gibt es Regelungen
Von meinem Kenntnisstand weiß ich, dass selbstständige das Auto absetzen können oder Arbeitnehmer die ein Dienstwagen haben.
Ich würde das Auto dann quasi aus eigener Tasche zahlen. Die Zinsen für die Anschaffung müssten normal dann auch absetzbar sein
Bin auf eure antworten gespannt
4 Antworten

nope, ist nicht möglich.
§ 9 EStG spricht von 30 Cent pro Entfernungskilometer.
der Ansatz der tatsächlichen Kosten ist nur dann möglich, wenn ein Behinderungsgrad mit mind. 70 % oder ein Behinderungsgrad von mind. 50 % und erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr gegeben ist
(§ 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG)

Hallo,
es muss unterschieden werden, welche Fahrten du genau ansetzen möchtest. Für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte kann nur die Entfernungpauschale nach § 9 (1) Nr. 4 EStG mit 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Bei Dienstreisen kannst du die auf diese entfallenen tatsächlichen Kosten mittels eines Fahrtenbuches ermitteln und als Werbungskosten ansetzen (R 9.5 LStR). Der Aufwand lohnt aber wohl nur, wenn du sehr viel an unterschiedlichen Einsatzorten beruflich tätig bist.

Speziell fürs Auto wäre es dann möglich, meine Kfz Steuer,
Haftpflichtversicherung Instandhaltung, tankquittung etc. evtl Reinigung
anzugeben.
Nö, das geht bei einem Privatfahrzeug nicht, außer der HPV als Sonderausgaben (bringt nur meist nichts, da die Höchstbeträge regelmäßig durch die KV ausgeschöpft sind).
Du kannst für den Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitstätte 0,30 € pro Entfernungskilometer ansetzen.
Für beruflich bedingte Fahrten (zu denen o.g. Wege NICHT gehören) 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.

Die 1%- oder Fahrtenbuchmethode setzt voraus, dass es sich um ein Dienstfahrzeug handelt.
Ein Dienstfahrzeug ist ein KFZ dass zu mind. 10% (ab 50% zwingend) für geschäftliche Anlässe benutzt wird, wozu, wie ich bereits schrieb, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte NICHT gehören.
Nur bei Dienstwagen sind o.g. Ausgaben abzugsfähig und es müssen die Privatkilometer oder pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als fiktives Einkommen erfasst werden.

Es geht eben nicht. Privat ist Privat. Deshalb heißt es auch privat.
Man kann über die 30 Cent pro Kilometer hinaus die andere komplizierte Variante nehmen um mehr absetzen zu können