privates Darlehen an meinen Sohn mit Darlehensvertrag

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Ein Darlehen würde auch nach den Tod bestehen bleiben und wäre vom Darlehnsnehmer an die Erben zu zahlen. Insoweit kommt es bei einen Darlehen nicht zu einer Umverteilung.

Wichtig ist es, den Darlehnsvertrag schriftlich zu machen und den anderen Kind ( oder einer vertrauenswürdigen Person) eine Kopie des Vertrages zu geben, damit sich das Darlehen auch nachweisen läßt.

Eine testamentarische Regelung kann allerdings steuerlich sinnvoll sein. Darlehenszinsen sind nämlich einkommenssteuerpflichtig. Insoweit sollte man es vermeiden das Zinsen fällig werden und die anderen Kinder per Vorausvermächtnis in der Höhe der Zinsen bedenken.

Du vermischt Darlehen mit Testament. Letzteres kannst du durch eben selbiges absichern.

In Anbetracht dessen, daß du 2 Kinder hast..finde ich es durchaus gerechtfertigt und angebracht.

Tu es....

Indem Du ein notarielles Testament machst und dem Notar die Situation mit dem Darlehen erläuterst, damit er Deinen Willen im Testament entsprechend formuliert und beurkundet.

Auf das Gesamtvermögen gerechnet ist ein notarielles Testament sogar Kostenneutral, da hiermit kein Erbschein mehr erforderlich wird...

Hi Anfado,

ich würde es über das Testament machen. Regle darin, dass Deine anderen Kindern, die nicht in den Genuss eines Darlehens gekommen sind, vorab der Betrag gegeben wird. Erst der Rest des vererbten Vermögens wird dann gleichermassen auf alle anderen Kinder verteilt.

Beispiel (Annahme Du hast drei Kinder): Du trittst ab und hast €100'000 zu verteilen. Deinem Sohn hast Du ein Darlehen von €20'000 gegeben. Dann bekommen Deine anderen beiden Kinder erstmal je €20'000. Dann bleiben noch €60'000 übrig. Diese werden dann nochmals gleich verteilt. Jedes Kind erhält nochmal €20'000, damit der bedarlehnte Sohn aus dem Erbe €20'000 und die anderen jeweils €40'000.

Hinweis 1: Vergesse nicht Deinen Lebenspartner im Testament zu berücksichtigen.

Hinweis 2: Vergesse nicht, dass ein Euro heute mehr wert ist als ein Euro morgen.

Sie vergessen, das der Erbfall keinerlei Auswirkungen auf das Darlehen hat. Der Rückzahlungsanspruch geht schlicht auf die Erben über.

@ichweisnix

Guter Punkt. Natürlich muss in dem Fall im Testament vorgesehen werden, dass das Darlehen im Todesfall dem Darlehensnehmer zum Geschenk wird. Alternativ lässt sich das im Darlehensvertrag regeln.