Privater Verkauf - Käufer droht mit Anwalt wegen 5 € Artikel und unversichertem Versand - Geld zurückerstatten?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Woche später habe ich dann mal nachgefragt, ob das Top denn nun angekommen sei

Das war ein großer Fehler (siehe ihre Reaktion ab Deiner Nachfrage).

Hier sah Deine unwissende (Versandrisiko liegt bei ihr) Käuferin offensichtlich eine Gelegenheit Geld und Ware abzukassieren.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Ich würde auf keine Nachricht/Drohung mehr reagieren; die beauftragt 100% keinen Anwalt.

Lass Dich nicht in die Ecke drängen, verrückt machen.

Ich habe ja wegen der Bewertung gefragt.

@xRumiko

Was für eine Bewertung?

Werden auf Kleiderkreisel Bewertungen - wie bei ebay - abgegeben?

@Margita1881

Bei Kleiderkreisel muss man die Artikel als "weitergegeben" bzw. verkauft melden, damit man eine Bewertung abgeben/ eine Bewertung erhalten kann. Deshalb habe ich vorher gefragt, ob der Artikel denn nun da ist, damit man sich bewerten kann.

@xRumiko

Ah, ok das wusste ich nicht.

Dann würde ich diese Bewertungen nicht überbewerten; lass es in Zukunft.

@Margita1881

Herzlichen Dank für Deinen Stern.

Würde mich interessieren: Was ist in diesen 4 Tagen noch passiert? Gibt die Käuferin Ruhe?

Schönen Wochenbeginn

Nachdem explizit "unversicherter Versand" gewünscht wurde trägt der Käufer das Transportrisiko.

Außerdem gilt hier § 447 BGB.

ich würde nichts zurückerstatten. das risiko bei postversand liegt i.d.r beim käufer und bei einem streitwert von 5 euro schaltet auch niemand einen anwalt ein. das würde wohl eh vor dem friedensrichter enden, weil der streitwert zu gering ist....

> das würde wohl eh vor dem friedensrichter enden, weil der streitwert zu gering ist

Das landet vor dem Amtsgericht. Und wenn eine der Parteien das unbedingt will, wird mündlich verhandelt. Allerdings würde die Fragestellerin den Prozess gewinnen, da sie den Versand der Sache unter Beweis stellen kann.

@jurafragen

ok, bei uns täts das nicht =)

Du solltest Dich fragen, ob Dir Deine Ruhe 6,45 wert ist - falls ja, würde ich rücküberweisen, Recht hin oder her. Wenn Dir die 6,45 Euro aber ganz wichtig sind, dann solltest Du die Sache auf Dich zukommen lassen...

Das Einzige, was du tun kannst, ist den Brief bei der Post verloren zu melden. Du musst dazu angeben, wann (möglichst präzise) ihn du ihn bei welcher Filiale aufgegeben hast und Angaben zur Versandart, Frankierung, zum Inhalt und zum Empfänger machen. Die Post sucht dann 6 Wochen lang nach dem verlorenen Brief (zumindest behauptet sie das...😒) dann erhältst du eine Nachricht darüber, dass er nicht gefunden werden konnte und damit ist der Fall erledigt.

Wenn du das tust, hast du alles in deiner Macht stehende unternommen und hast dir absolut nichts vorzuwerfen. Ich würde keinen Cent erstatten und das Gefasel von Anwalt einschalten ist ja wohl lächerlich!

Was glauben die Leute eigentlich, wofür die Option auf versicherten Versand da ist?

Das Einzige, was du tun kannst, ist den Brief bei der Post verloren zu melden

So ein Tammtamm würde ich gar nicht erst veranstalten.

@Margita1881

Naja, ich habe das in derselben Situation mal gemacht, (allerdings war der Käufer meines Artikels auch nicht so 'ne Krawallbürste) und so fand ich einfach, das ich das ruhig tun könnte, da er eine solche Möglichkeit als Empfänger nicht hat, und so fiel auch in der ganzen Angelegenheit kein böses Wort.