Privater Verkauf - Käufer droht mit Anwalt wegen 5 € Artikel und unversichertem Versand - Geld zurückerstatten?
Ich verkaufe seit einigen Jahren Kleidung bei Kleiderkreisel, die ich nicht mehr trage. Bisher ist bei mir noch nie etwas bei der Post verloren gegangen.
Ich habe ein Top für 5 € + unversicherten Versand verkauft und explizit vorher gefragt, ob versichert oder unversichert.
Das Geld wurde per Banküberweisung überwiesen und nach Erhalt (etwa 2 Tage später) habe ich den Großbrief dann verschickt.
Eine Woche später habe ich dann mal nachgefragt, ob das Top denn nun angekommen sei. Das hat die Käuferin verneint und ab da kamen jeden Tag wütende Nachrichten und Unterstellungen, ich hätte nichts versendet. Jetzt sind zwei Wochen um und sie droht mir damit, ihren Anwalt einzuschalten.
Ich habe mich von meinem Freund zur Post fahren lassen, das ist mein einziger Zeuge. Einen Bon habe ich nicht mehr, weil er eh nichts aussagt, da keine Sendungsnummer drauf steht und ich nie Probleme mit unversichertem Versand hatte.
Wie würdet ihr euch verhalten? Würdet ihr die 6,45 € einfach zurück überweisen, damit Ruhe ist oder auf euer Recht beharren, da es ja unversichert ist?
Ich finde es nur ärgerlich, wenn man sich die Mühe macht, ein Kleidungsstück verkauft und dann am Ende noch mit leeren Händen da steht, obwohl man nichts dafür kann.
16 Antworten
Eine Woche später habe ich dann mal nachgefragt, ob das Top denn nun angekommen sei
Das war ein großer Fehler (siehe ihre Reaktion ab Deiner Nachfrage).
Hier sah Deine unwissende (Versandrisiko liegt bei ihr) Käuferin offensichtlich eine Gelegenheit Geld und Ware abzukassieren.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Ich würde auf keine Nachricht/Drohung mehr reagieren; die beauftragt 100% keinen Anwalt.
Lass Dich nicht in die Ecke drängen, verrückt machen.
Was für eine Bewertung?
Werden auf Kleiderkreisel Bewertungen - wie bei ebay - abgegeben?
Bei Kleiderkreisel muss man die Artikel als "weitergegeben" bzw. verkauft melden, damit man eine Bewertung abgeben/ eine Bewertung erhalten kann. Deshalb habe ich vorher gefragt, ob der Artikel denn nun da ist, damit man sich bewerten kann.
Ah, ok das wusste ich nicht.
Dann würde ich diese Bewertungen nicht überbewerten; lass es in Zukunft.
Herzlichen Dank für Deinen Stern.
Würde mich interessieren: Was ist in diesen 4 Tagen noch passiert? Gibt die Käuferin Ruhe?
Schönen Wochenbeginn
Nachdem explizit "unversicherter Versand" gewünscht wurde trägt der Käufer das Transportrisiko.
Außerdem gilt hier § 447 BGB.
ich würde nichts zurückerstatten. das risiko bei postversand liegt i.d.r beim käufer und bei einem streitwert von 5 euro schaltet auch niemand einen anwalt ein. das würde wohl eh vor dem friedensrichter enden, weil der streitwert zu gering ist....
> das würde wohl eh vor dem friedensrichter enden, weil der streitwert zu gering ist
Das landet vor dem Amtsgericht. Und wenn eine der Parteien das unbedingt will, wird mündlich verhandelt. Allerdings würde die Fragestellerin den Prozess gewinnen, da sie den Versand der Sache unter Beweis stellen kann.
ok, bei uns täts das nicht =)
Du solltest Dich fragen, ob Dir Deine Ruhe 6,45 wert ist - falls ja, würde ich rücküberweisen, Recht hin oder her. Wenn Dir die 6,45 Euro aber ganz wichtig sind, dann solltest Du die Sache auf Dich zukommen lassen...
Das Einzige, was du tun kannst, ist den Brief bei der Post verloren zu melden. Du musst dazu angeben, wann (möglichst präzise) ihn du ihn bei welcher Filiale aufgegeben hast und Angaben zur Versandart, Frankierung, zum Inhalt und zum Empfänger machen. Die Post sucht dann 6 Wochen lang nach dem verlorenen Brief (zumindest behauptet sie das...😒) dann erhältst du eine Nachricht darüber, dass er nicht gefunden werden konnte und damit ist der Fall erledigt.
Wenn du das tust, hast du alles in deiner Macht stehende unternommen und hast dir absolut nichts vorzuwerfen. Ich würde keinen Cent erstatten und das Gefasel von Anwalt einschalten ist ja wohl lächerlich!
Was glauben die Leute eigentlich, wofür die Option auf versicherten Versand da ist?
Das Einzige, was du tun kannst, ist den Brief bei der Post verloren zu melden
So ein Tammtamm würde ich gar nicht erst veranstalten.
Naja, ich habe das in derselben Situation mal gemacht, (allerdings war der Käufer meines Artikels auch nicht so 'ne Krawallbürste) und so fand ich einfach, das ich das ruhig tun könnte, da er eine solche Möglichkeit als Empfänger nicht hat, und so fiel auch in der ganzen Angelegenheit kein böses Wort.
Ich habe ja wegen der Bewertung gefragt.