(Privater Händler) Einkauf durch Bekannten bei Großhändler und anschließend Verkauf bei eBay erlaubt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein Tipp: Bewahre dich vor teuren Pleiten und lass die Finger von solchen Geschichten!

Du schreibst:

Ich sehe die Aktion als Möglichkeit, Erfahrung zu sammeln.

Erfahrungen sammelst du bestimmt - aber nicht die richtigen!

Was glaubst du, warum verkauft der Großhändler nicht an einen Verbraucher?

Weil er keine Lust zum Geld verdienen hat? - Wohl kaum!

Du schreibst:

Deko-Produkt im EK bei unter 5€ und im Verkauf bei eBay zu etwa 10€ liegt

Gut zu wissen:

Solche Prognosen sind utopisch! Du redest hier von 100% Gewinn für den Verkäufer!

Was glaubst du wie viele Händler auch schon mit 90% oder 80%, 70% usw. zufrieden wären?

Dafür gibt es auf eBay zu viele Verkäufer, die bei diesen Margen den Kaufpreis immer wieder unterbieten würden.

Und zwar bist zu einem nach handelsüblichen Kalkulationen errechneten Verkaufspreis!

Du schreibst:

Die mindestbestellmenge beträgt hierbei 12.

Gut zu wissen:

Da wäre bei einem EK von unter 5,- EUR ein Mindesteinkauf von unter 60,- EUR.

Solche Beträge sind für einen Großhändler allerdings eher unüblich.

Es heißt nicht Großhändler, weil der Kunde für 60,- EUR Ware kaufen muss.

Sieh dir das Angebot noch einmal an. Da steht bestimmt: VE 12 Stück

VE steht für Verkaufseinheit. (Nicht Mindestbestellmenge).

Gut zu wissen:

Wenn du 5,- EUR im Einkauf (12 Stück) zahlen sollst. Was meinst du muss ein Händler zahlen wenn er 1.000 Stück und mehr nimmt.

Die Realität sieht oft so aus:

Kleine Fische, wie du, werden nie die Einkaufskonditionen der Profis erreichen.

Nicht selten können Händler den Artikel zu Preisen anbieten, die nicht einmal deinen EK decken würden!

Das Ende vom Lied: Du bleibst auf deinem Kram sitzen!

Du schreibst:

Einem Bekannten diese Ware zum Preis des Großhändlers abzukaufen um damit bei eBay Verkaufen zu können, sollte als privater Händler doch möglich sein, oder?

Irrtum - Du hast das Prinzip nicht verstanden!

Wenn du die Klamotten von deinem Bekannten kaufen willst, setze ich voraus, dass der Gewerbetreibender ist. Anderenfalls könnte er ja auch nicht beim Großhändler einkaufen.

Ob Groß- oder Kleinhändler. Die rechtlichen Bestimmungen bei Geschäften zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher ändern sich nicht.

Hinweise zur Rechtslage erspare ich mir. Diesbezüglich hast du ja bestimmt genug Infos bekommen.

Mein Tipp:

Mach's richtig oder gar nicht!

Wenn man etwas mit der Absicht einkauft um es anschließend teurer zu veräußern liegt von Anfang an ein Gewerbebetrieb vor.

Grundsätzlich ja - man kann (darf) Waren erst mal zu jedem beliebigen Preis hin und herverkaufen. Es ist nicht verboten,über Umwege oder Zwischenhändler sich irgend eine Produkt zu beschaffen.

In dem Moment, wo Du aber irgend was einkaufst, mit dem Vorsatz das direkt wieder zu verkaufen, ist es "gewerblich" und zählt nicht mehr als privat. Egal wieviele Stücke das sind oder wo der Wert liegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du dir Sachen beschaffst, egal woher und wie, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, bist du schon Gewerbetreibender. Es gibt keine Versuchs- oder Probezeit. Auch gibt es keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge. Das Gewerbe ist von Anfang an anzumelden.

Private Verkäufe sind es nur, wenn du alte Sachen verkaufst, die früher mal mehr gekostet haben.